Stuttgart (ots) - Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit der persönlichen Kommunikation sind wichtige Belange. Solche essenziellen Bürgerrechte sind aber nur dann von Nutzen, wenn auch ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert ist. Das wird nur zu leisten sein, wenn die zuständigen Organe nicht zwangsweise dümmer sein müssen als all jene, die Sprengsätze an das Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft legen und deren Privilegien für schwerste Verbrechen missbrauchen.
Das ist kein Plädoyer für blindwütige Globalüberwachung. Davon kann auch keine Rede sein. Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ist eine Lightversion des alten Gesetzes, das vor fünf Jahren in Karlsruhe gekippt wurde. Deutschland bewegt sich damit im Spektrum der europaweit üblichen Praktiken am liberalen Rand. Es gibt strenge Auflagen für Zugriffe auf die heiklen Daten. In jedem Einzelfall muss ein Richter entscheiden. Geheimdienste bleiben ausgeschlossen. In solch engen Schranken bedeutet Vorratsdatenspeicherung keineswegs einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Eher ist zu befürchten, dass ihre Effizienz unter diesen Umständen sehr eingeschränkt sein könnte.
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Das ist kein Plädoyer für blindwütige Globalüberwachung. Davon kann auch keine Rede sein. Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ist eine Lightversion des alten Gesetzes, das vor fünf Jahren in Karlsruhe gekippt wurde. Deutschland bewegt sich damit im Spektrum der europaweit üblichen Praktiken am liberalen Rand. Es gibt strenge Auflagen für Zugriffe auf die heiklen Daten. In jedem Einzelfall muss ein Richter entscheiden. Geheimdienste bleiben ausgeschlossen. In solch engen Schranken bedeutet Vorratsdatenspeicherung keineswegs einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Eher ist zu befürchten, dass ihre Effizienz unter diesen Umständen sehr eingeschränkt sein könnte.
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