Cottbus (ots) - Im Spannungsfeld zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen darf es keine einseitigen Entscheidungen geben. Totale Sicherheit bedeutet totale Unfreiheit und umgekehrt. Die Politiker der Großen Koalition haben bei der Vorratsdatenspeicherung nun einen Kompromiss gefunden, der dem jahrelangen quälenden Grundsatzstreit endlich ein Ende setzt und gleichzeitig folgendem Bewertungsmaßstab gerecht wird: Er schafft mehr Sicherheit, ohne die Freiheit in der Substanz zu bedrohen. Die Speicherfrist wird stark begrenzt und der Zugriff auf die Daten unter anderem durch richterlichen Vorbehalt kontrolliert. Zudem sind Berufsgeheimnisträger geschützt. Die meisten Bürger geben in den sozialen Netzwerken weitaus mehr freiwillig von sich preis, als die Strafverfolgungsbehörden durch die neue Regelung jetzt ermitteln können. Mit diesem Gesetz wird Deutschland wahrlich nicht zum Big-Brother-Staat. Sollte der Staat aber überhaupt die Zugriffsmöglichkeit auf die Verbindungsdaten seiner Bürger haben, wie begrenzt auch immer? Und das anlasslos, ohne konkreten Verdacht? Die Freiheitsrechte des Individuums sind schließlich die höchsten Güter unserer Gesellschaft und Kern des Grundgesetzes. Dazu gehört auch der Schutz privater Daten. Wer diese Rechte beschränken will, muss sich rechtfertigen. Nicht die, die sie verteidigen. Für die Vorratsdatenspeicherung aber gibt es ein sehr starkes Argument: Das ist die Bedrohung durch Schwerstkriminelle und vor allem Terroristen. Gerade erst hat ein mordbesessener Deutscher von Syrien aus dazu aufgerufen, in Deutschland unschuldige Menschen in möglichst großer Zahl umzubringen. Jene, die die Vorratsdatenspeicherung komplett ablehnen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob ihr striktes Nein auch den Tag nach einem großen Anschlag überstehen würde. Ob sie damit den Angehörigen unschuldiger Opfer in die Augen sehen könnten. Und ob sie ihre Argumente sogar noch aufrechterhalten würden, wenn sie selbst Opfer zu beklagen hätten. Sie würden es nicht. Nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung solche Attentate verhindern kann. Sie ist nur ein Instrument von vielen, eher nachträglich zur Strafverfolgung geeignet. Aber gestellte Straftäter können keine weiteren Straftaten verüben, insofern ist die Wirkung auch präventiv. Es wäre unverantwortlich, dieses vorhandene Instrument ganz beiseite zu lassen. Allerdings sollte auch dieses neue Sicherheitsgesetz, wie alle Antiterrorgesetze, zeitlich in seiner Gültigkeit begrenzt werden. Eine solche Pflicht zur Evaluierung fehlt bisher in den Entwürfen. Man sollte regelmäßig, zum Beispiel alle zehn Jahre, überprüfen, ob es wirklich noch notwendig ist. Denn es gilt: Jede Einschränkung der Freiheit weniger ist ein Stück Lebensqualität mehr.
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