Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich Frau Catherine von Fürstenberg-Dussmann in ihren presserechtlichen Angelegenheiten vertrete, die mich auch bittet, postmortal die persönlichkeitsrechtlichen Interessen ihres Mannes Peter Dussmann in Ansehung der aktuellen SPIEGEL-Online Berichterstattung zu vertreten. Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung auf spiegel.de weisen wir auf Folgendes hin:
Der Umstand einer privatrechtlichen Erbauseinandersetzung ist grundsätzlich der Privatsphäre zuzurechnen. Damit verbietet sich über eine Berichterstattung, dass es eine Erbauseinandersetzung gibt, hinaus jedenfalls jegliche Veröffentlichung von weiteren Details. Dazu zählen insbesondere Aussagen in Bezug auf die Krankheit von Herrn Dussmann, den Krankheitsverlauf, etwaige Krankenhausaufenthalte etc. Wie Sie wissen, sind diese Dinge der Geheimsphäre eines Menschen zuzurechnen, so dass jede Veröffentlichung hierzu tabu ist.
Wir bitten Sie daher unbedingt von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen.
Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen Information und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte newsroom: http://www.presseportal.de/pm/62754 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62754.rss2
Pressekontakt: Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz Kurfürstendamm 53 10707 Berlin cs@schertz-bergmann.de
auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich Frau Catherine von Fürstenberg-Dussmann in ihren presserechtlichen Angelegenheiten vertrete, die mich auch bittet, postmortal die persönlichkeitsrechtlichen Interessen ihres Mannes Peter Dussmann in Ansehung der aktuellen SPIEGEL-Online Berichterstattung zu vertreten. Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung auf spiegel.de weisen wir auf Folgendes hin:
Der Umstand einer privatrechtlichen Erbauseinandersetzung ist grundsätzlich der Privatsphäre zuzurechnen. Damit verbietet sich über eine Berichterstattung, dass es eine Erbauseinandersetzung gibt, hinaus jedenfalls jegliche Veröffentlichung von weiteren Details. Dazu zählen insbesondere Aussagen in Bezug auf die Krankheit von Herrn Dussmann, den Krankheitsverlauf, etwaige Krankenhausaufenthalte etc. Wie Sie wissen, sind diese Dinge der Geheimsphäre eines Menschen zuzurechnen, so dass jede Veröffentlichung hierzu tabu ist.
Wir bitten Sie daher unbedingt von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen.
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