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Dow Jones News
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DGAP-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Jungheinrich Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.04.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Jungheinrich Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: 621990, 621992 und 621993 
 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Dienstag, den 19. Mai 2015, um 10:00 Uhr 
 
   im STAGE THEATER NEUE FLORA, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, 
   stattfindenden 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das 
           Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
           EUR 43.457.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          a)    Verteilung an die Aktionäre     EUR 17.640.000,00 
                Zahlung einer Dividende 
                von EUR 0,98 je Stammaktie 
 
                Zahlung einer Dividende         EUR 16.640.000,00 
                von EUR 1,04 je Vorzugsaktie 
 
          b)    Einstellung in andere           EUR 9.177.000,00. 
                Gewinnrücklagen 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
             Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Hamburg, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
   Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   EUR 102.000.000,00 und ist eingeteilt in 34.000.000 Stückaktien, die 
   sich aus 18.000.000 nennbetragslosen Stammaktien und 16.000.000 
   nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zusammensetzen. Jede 
   Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 18.000.000 beträgt. 
   Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
   Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für die Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des Stimmrechtes für die 
   Stammaktionäre eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
 
   Jungheinrich AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt 
 
   Telefax: +49 69 12012 86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   bis spätestens am 
 
   12. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) 
 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. 
 
   Für Inhaberaktien gelten die folgenden Bestimmungen: Zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung ist für Stamm- und Vorzugsaktionäre sowie zur 
   Ausübung des Stimmrechtes für Stammaktionäre darüber hinaus der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden 
   Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   von Inhaberaktien hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf 
   den 
 
   28. April 2015 (0:00 Uhr MESZ), 
 
   und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
   12. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) 
 
   unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen. 
 
   Wenn Aktionäre von Stammaktien ihre Aktien nicht in einem von einem 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, 
   können sie ihren Anteilsbesitz auch durch eine entsprechende, der 
   Gesellschaft form- und fristgerecht zugehende Bescheinigung ihres 
   Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der 
   europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder 
   ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nachweisen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär 
   hinsichtlich der Inhaberaktien nur, wer den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise fristgerecht 
   erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige 
   Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
   Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
   gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechtes des bisherigen Aktionärs. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind - soweit es sich um 
   Inhaberaktien handelt - nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsausübung 
 
   Stimmberechtigte Aktionäre, die ihre Aktien frist- und formgerecht 
   angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall gelten die vorstehend beschriebenen 
   Regelungen betreffend Inhaberaktien für eine frist- und formgerechte 
   Anmeldung und den frist- und formgerechten Nachweis des 
   Anteilsbesitzes. Die Vollmachtserteilung muss gemäß § 134 Abs. 3 Satz 
   3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden 
   soll, besteht kein Textformerfordernis, vielmehr richtet sich in 
   diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen 
   Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
   diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
   stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte 
   Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen 
   Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Stimmberechtigte Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
   möchten, können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das 
   Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit 
   der Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular und 
   weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
   erfolgen: 
 
   Jungheinrich AG 
   HV-Stelle 
   Am Stadtrand 35 
   22047 Hamburg 
   Telefax: +49 40 6948-1288 
   E-Mail: hv@jungheinrich.de 
 
   Den Aktionären wird von der jeweils depotführenden Bank zusammen mit 
   der Einladung zur Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung der 
   Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular 
   muss ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen 
   Namen oder den des Bevollmächtigten anfordern. 
 
   Als besonderen Service bieten wir den stimmberechtigten Aktionären an, 
   dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. 
   Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ebenfalls 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Näheres wird den 
   stimmberechtigten Aktionären schriftlich mitgeteilt. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 
   mindestens 5 % des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 1.700.000 
   Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   das entspricht 166.667 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse 
 
   Jungheinrich AG 
   HV-Stelle 
   Am Stadtrand 35 
   22047 Hamburg 
 
   oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB unter der Adresse 
 
   E-Mail: hv@jungheinrich.de 
 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 
   Ablauf des 
 
   18. April 2015 (24:00 Uhr MESZ), 
 
   zugehen. 
 
   Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß 
   § 126 AktG oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende 
   Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden: 
 
   Jungheinrich AG 
   HV-Stelle 
   Am Stadtrand 35 
   22047 Hamburg 
   Telefax: +49 40 6948-1288 
   E-Mail: hv@jungheinrich.de 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage 
   vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 
 
   04. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ), 
 
   unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden 
   einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen 
   Aktionären im Internet unter http://www.jungheinrich.de/hv 
   unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen 
   für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG 
   erfüllt sind, insbesondere sofern - bei Inhaberaktien - ein Nachweis 
   der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
   von Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Weitere Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung und zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 
   2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
   http://www.jungheinrich.de/hv abrufbar. 
 
   Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet 
   auf der Homepage der Jungheinrich AG unter 
   http://www.jungheinrich.de/hv zugänglich gemacht. Ein Bericht des 
   Vorstandes mit den erläuternden Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 
   HGB ist für die Gesellschaft nicht abzugeben, da die Voraussetzungen 
   hierfür nicht vorliegen. 
 
   Hamburg, im April 2015 
 
   Jungheinrich AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
09.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Jungheinrich Aktiengesellschaft 
              Am Stadtrand 35 
              22047 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 6948-0 
Fax:          +49 40 6948-1777 
E-Mail:       info@jungheinrich.de 
Internet:     http://www.jungheinrich.de 
ISIN:         DE0006219934,  DE0006219900,  DE0006219926 
WKN:          621993 
Börsen:       Frankfurt, Hamburg, Berlin-Bremen, Düsseldorf, Stuttgart, 
              München, Hannover 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2015 Dow Jones News
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