Bremen (ots) - Wer Tiere essen will, muss akzeptieren, dass sie getötet werden. Die Frage ist: Wie? Der Verbraucher darf erwarten, dass Rinder, Schweine oder Hähnchen vor der Schlachtung betäubt werden. So verlangt es das Tierschutzgesetz. Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter in Schlachthöfen derart unter Zeitdruck stehen, dass Elektrozangen oder Bolzenschussapparate fehlerhaft angewendet werden, dass nicht abgewartet wird, bis der Blutentzug der Kreatur das Bewusstsein nimmt, dass günstiges Kohlendioxid nach wie vor gängiges Betäubungsgas ist, obwohl Helium zuverlässiger wirken würde. Auch einzelne Schweine oder Hähnchen dürfen nicht lebendig in der Brühanlage landen. Dass selbst trächtige Kühe zum Schlachthof gebracht werden, ist ein Unding in einer sonst so modernen Landwirtschaft. Natürlich sind diese Vorfälle nicht die Regel, aber Ausnahmen gibt es offenbar zu viele, wenn bundesweit pro Jahr 500000 Rinder und 200000 Schweine sowie unzähliges Geflügel in der Schlachtmaschinerie unzureichend betäubt werden, wenn 180000 trächtige Kühe auf dem Schlachthof landen. Offenbar braucht es einen Kodex, wie ihn das Land Schleswig-Holstein mit Branchenbeteiligten ausgehandelt hat, um das Schlimmste zu verhindern. Dass es auch anders geht, zeigen Schlachthöfe, die schon heute auf moderne Anlagen und ausreichend geschultes Personal setzen.
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