Karlsruhe (ots) - Dass Karlsruhe hier einmal mehr als Korrektiv der Politik fungiert, muss nun zunächst das Land Sachsen-Anhalt schlucken, das bis Anfang nächsten Jahres eine neue gesetzliche Regelung zu erarbeiten hat. Seit der Föderalismusreform von 2006 ist die Besoldung der Richter und Staatsanwälte Ländersache. Eigentlich wäre es damals die Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, den Ländern auch gleich eine Anleitung an die Hand zu geben, wie sie die Besoldung zu regeln haben. Das hat man nicht getan. Die Folge war, dass sich seither die Einstiegsgehälter der Staatsdiener ziemlich unterschiedlich entwickelt haben - je nach Kassenlage des Bundeslandes. Das es so kommt, hätte man mit etwas Weitsicht auch schon 2006 erahnen können.
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