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DGAP-HV: MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

MS Industrie AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.05.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MS Industrie AG 
 
   München 
 
   WKN 585518; ISIN DE0005855183 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, den 25. Juni 2015, 
   um 13:00 Uhr 
   im Lehel Carré, Gewürzmühlstraße 11, 80538 München, Raum Starnberger 
   See 
 
   I. 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           MS Industrie AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
           Lageberichte für die MS Industrie AG und den Konzern zum 31. 
           Dezember 2014 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie 
           Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können 
           im Internet unter www.ms-industrie.ag unter dem Link 
           'Investor-Relations/Hauptversammlung' sowie in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der MS Industrie AG, Brienner Straße 
           7, D-80333 München eingesehen werden. Die Gesellschaft wird 
           den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten 
           Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf 
           hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
           Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft 
           Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen 
           Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Es ist keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
           171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 
           172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 
           173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
           Höhe von EUR 9.130.202,23 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
     6.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der 
           Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. 
 
 
           Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet 
           mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. 
           Dementsprechend sind alle Aufsichtsratsmitglieder in den 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       1.    Herrn Karl-Heinz Dommes, selbstständiger 
             Unternehmensberater, Hausen am Tann 
 
 
       2.    Herrn Walter Biland, selbstständiger 
             Unternehmensberater, Thun (Schweiz) 
 
 
       3.    Herrn Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & 
             Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt 
 
 
 
           sowie als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen 
           Aufsichtsratsmitglieder Herrn Josef Kleebinder, 
           Geschäftsführer der Advicum Consulting GmbH, Wien 
 
 
           bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft 
           entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
           zu wählen. 
 
 
           Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender weiterer 
           gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- 
           und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Herr Karl-Heinz Dommes: 
 
 
 
 
           -     Mitglied des Beirats der Mayer & Cie. GmbH & 
                 Co. KG, Albstadt/Tailfingen 
 
 
           -     Verwaltungsrat der MWW AG, Schaffhausen 
                 (Schweiz) 
 
 
 
 
             Herr Josef Kleebinder: 
 
 
 
 
           -     Aufsichtsrat der ELK Holding AG, Wien; 
 
 
           -     Mitglied des Beirats der Mayer & Cie. GmbH & 
                 Co. KG, Albstadt/Tailfingen 
 
 
 
 
 
           Die übrigen vorgeschlagenen Personen sind keine Mitglieder 
           weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichts- oder 
           Kontrollgremien. 
 
 
           Herr Karl-Heinz Dommes, als unabhängiges Mitglied, verfügt 
           über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne 
           des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden Genehmigten Kapitals 2010/I und die Schaffung 
           eines neuen Genehmigten Kapitals sowie den Ausschluss des 
           Bezugsrechts und die entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 23. Juli 2010 ermächtigt, das 
           Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um 
           insgesamt bis zu EUR 13.053.645,00 durch Ausgabe neuer Aktien 
           zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten 
           Fällen ausgeschlossen werden kann. Diese Ermächtigung wurde am 
           2. September 2010 als Genehmigtes Kapital 2010/I in das 
           Handelsregister eingetragen. Von dieser Ermächtigung wurde 
           teilweise Gebrauch gemacht; sie steht derzeit noch in einem 
           Umfang von EUR 9.160.936,00 zur Verfügung. 
 
 
           Es soll vorgeschlagen werden, dieses Genehmigte Kapital 
           aufzuheben und durch eine neue Ermächtigung zu ersetzen, damit 
           der Vorstand weiterhin in vollem Umfang über die notwendigen 
           Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig 
           die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den 
           geschäftlichen Erfordernissen anpassen kann. 
 
 
           Dabei soll sichergestellt werden, dass die Aufhebung des 
           bestehenden Genehmigten Kapitals, das in § 3 Abs. 3 der 
           Satzung festgeschrieben ist, nur wirksam wird, wenn an dessen 
           Stelle ein neues Genehmigtes Kapital tritt: 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2010/I 
 
 
           Das Genehmigte Kapital in § 3 Abs. 3 der Satzung der MS 
           Industrie AG, das im Handelsregister als Genehmigtes Kapital 
           2010/I eingetragen ist, und zugleich die gesamte Regelung in § 
           3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, werden mit Wirkung auf 
           den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend zu Buchstabe b) 
           bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2015/I in das 
           Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. 
 
 
           b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015/I und 
           Satzungsänderung 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf 
           von fünf Jahren seit Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 
           2015/I in das Handelsregister einmal oder mehrmals um bis zu 
           insgesamt EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
           15.000.000 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
           zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, 
 
 
           (1) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit 
           dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder 
 
 
           (2) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der 
           auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen 
           wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 
           10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im 

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May 15, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)

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