
MS Industrie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.05.2015 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- MS Industrie AG München WKN 585518; ISIN DE0005855183 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 13:00 Uhr im Lehel Carré, Gewürzmühlstraße 11, 80538 München, Raum Starnberger See I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MS Industrie AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die MS Industrie AG und den Konzern zum 31. Dezember 2014 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor-Relations/Hauptversammlung' sowie in den Geschäftsräumen am Sitz der MS Industrie AG, Brienner Straße 7, D-80333 München eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.130.202,23 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 6. Neuwahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Dementsprechend sind alle Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 1. Herrn Karl-Heinz Dommes, selbstständiger Unternehmensberater, Hausen am Tann 2. Herrn Walter Biland, selbstständiger Unternehmensberater, Thun (Schweiz) 3. Herrn Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt sowie als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder Herrn Josef Kleebinder, Geschäftsführer der Advicum Consulting GmbH, Wien bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Karl-Heinz Dommes: - Mitglied des Beirats der Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt/Tailfingen - Verwaltungsrat der MWW AG, Schaffhausen (Schweiz) Herr Josef Kleebinder: - Aufsichtsrat der ELK Holding AG, Wien; - Mitglied des Beirats der Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt/Tailfingen Die übrigen vorgeschlagenen Personen sind keine Mitglieder weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichts- oder Kontrollgremien. Herr Karl-Heinz Dommes, als unabhängiges Mitglied, verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2010/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie den Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung der Satzung Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2010 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 13.053.645,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann. Diese Ermächtigung wurde am 2. September 2010 als Genehmigtes Kapital 2010/I in das Handelsregister eingetragen. Von dieser Ermächtigung wurde teilweise Gebrauch gemacht; sie steht derzeit noch in einem Umfang von EUR 9.160.936,00 zur Verfügung. Es soll vorgeschlagen werden, dieses Genehmigte Kapital aufzuheben und durch eine neue Ermächtigung zu ersetzen, damit der Vorstand weiterhin in vollem Umfang über die notwendigen Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anpassen kann. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, das in § 3 Abs. 3 der Satzung festgeschrieben ist, nur wirksam wird, wenn an dessen Stelle ein neues Genehmigtes Kapital tritt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2010/I Das Genehmigte Kapital in § 3 Abs. 3 der Satzung der MS Industrie AG, das im Handelsregister als Genehmigtes Kapital 2010/I eingetragen ist, und zugleich die gesamte Regelung in § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, werden mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend zu Buchstabe b) bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2015/I in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015/I und Satzungsänderung Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2015/I in das Handelsregister einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (1) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder (2) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im
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May 15, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)
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