Regensburg (ots) - Auch wenn der Fall des Bundespolizisten aus Hannover offenbar ziemlich eindeutig scheint: Es gilt die Unschuldsvermutung. Es bleibt abzuwarten, was die Ermittler finden. Eine Frage aber stellt sich dennoch jetzt schon: Warum hat es so lange gedauert, bis die Sache an die Öffentlichkeit gelangt ist? Sollte sich der Verdacht erhärten, dass es innerhalb der Bundespolizei oder anderen Behörden Mitwisser gegeben hat oder vielleicht sogar Mittäter, ist schnelles und energisches Handeln nötig. 70 Jahre nach Ende des Nazi-Terrors haben fremdenfeindliche Demonstrationen in Deutschland keinen Platz, ebenso wenig wie brennende Asylunterkünfte - oder Rassisten im Staatsdienst. Dieses Land hat eine Verpflichtung. Sie steht in Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
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