Karlsruhe (ots) - Zur Tarifautonomie, wie sie das Grundgesetz versteht, gehört allerdings nicht nur das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, frei von staatlichen Eingriffen miteinander zu verhandeln. Sie schließt auch das Recht aller Berufstätigen ein, die eigenen Interessen selbst zu vertreten. Eine Regierung, die kleineren Gewerkschaften per Gesetz die Geschäftsgrundlage entzieht und die Tarifpolitik faktisch großen Mehrheitsgewerkschaften ohne jede Konkurrenz überträgt, bewegt sich deshalb hart an der Grenze zum Verfassungsbruch.
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