DJ DGAP-HV: Heliocentris Energy Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Heliocentris Energy Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 08.05.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Heliocentris Energy Solutions AG Berlin - ISIN DE000A1MMHE3/WKN A1MMHE - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 16. Juni 2015, um 10.00 Uhr, in der Eventpassage Kantstraße 8-10, 10623 Berlin (Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 'Yva-Bogen') stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung statt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 25. März 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der BDO AG zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Wahl zum Aufsichtsrat Das Mitglied des Aufsichtsrats Oliver Krautscheid hat erklärt, mit der Beendigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 sein Aufsichtsratsmandat niederzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat möchten sich bereits an dieser Stelle bei Herrn Krautscheid für seine Mitarbeit und seinen stets wertvollen Rat bedanken. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 (6. Alternative) AktG nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 Abs. 1 AktG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Klaas de Boer, Geschäftsführer (director) der Entrepreneurs Fund Management Services Ltd., London, Vereinigtes Königreich (Venture Capital Gesellschaft) und Managing Partner der Entrepreneurs Fund Management LLP, London, Vereinigtes Königreich (Venture Capital Gesellschaft), wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Oliver Krautscheid, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2016, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Heliocentris Energy Solutions AG zu bestellen. Herr de Boer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Controlled Power Technologies, Laindon, Vereinigtes Königreich - Stellvertreter eines nicht geschäftsführenden Mitglieds der Geschäftsführung, * General Fusion Inc, Vancouver, Kanada - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * Lifeline Scientific Inc, Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * n-Tec AS, Oslo, Norwegen - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * Optinose Inc, Yardley Vereinigte Staaten von Amerika - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * Optinose UK Limited, Swindon, Vereinigtes Königreich - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * Prosonix Limited, Oxford, Vereinigtes Königreich - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * Vasopharm GmbH, Würzburg - Beiratsmitglied, * SmartKem Ltd, Manchester - Vereinigtes Königreich - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung, * 20/10 Perfect Vision AG, Heidelberg - Aufsichtsratsmitglied; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, und * GZ Paul Investments Limited, St. Peter Port, Guernsey - nicht geschäftsführendes Mitglied der Geschäftsführung. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der Heliocentris Energy Solutions AG und den Organen der Heliocentris Energy Solutions AG keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr de Boer ist Managing Partner der Entrepreneurs Fund Management LLP, London, Vereinigtes Königreich. Die Entrepreneurs Fund Management LLP berät die Entrepreneurs Fund LP, St. Helier, Jersey, und spricht gegenüber dieser Empfehlungen aus. Die Anlageentscheidungen werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin der Entrepreneurs Fund LP getroffen. EF Investments (Luxemburg) SARL, eine 100%ige Tochter der Entrepreneurs Fund LP, hält 420.513 Aktien an der Heliocentris Energy Solutions AG. Darüber hinaus stehen der EF Investments (Luxemburg) SARL weitere Aktien an der Heliocentris Energy Solutions AG zu, die derzeit von einem Treuhänder für sämtliche ehemaligen Gesellschafter der FutureE Fuel Cell Solutions GmbH gehalten werden. Es ist daher möglich, dass es sich bei der EF Investments (Luxemburg) SARL bzw. bei der Entrepreneurs Fund LP um einen wesentlichen Aktionär der Heliocentris Energy Solutions AG im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex handelt. 6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I sowie die entsprechende Satzungsänderung Die Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2019 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.325.109,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I), und hat entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Basierend auf dieser Ermächtigung haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft am 24. April 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.991.944,00 um bis zu EUR 3.250.289,00 auf bis zu EUR 14.242.233,00 zu erhöhen. Wenn diese Kapitalerhöhung vollständig platziert werden kann, ist diese Ermächtigung vollständig ausgenutzt worden. Um es der Gesellschaft zu ermöglichen, auch in Zukunft ihren Finanzbedarf durch Inanspruchnahme genehmigten Kapitals schnell und flexibel decken zu können, soll ein neues
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May 08, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)
genehmigtes Kapital geschaffen werden, welches - wie schon das Genehmigte Kapital 2014/I - die Höhe des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrages von bis zu 50 % des Grundkapitals aufweist. Zum Zeitpunkt dieser Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.991.944. Bei vollständiger Platzierung der beschriebenen Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Hauptversammlung EUR 14.242.233 betragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 7.121.116,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, wie der anteilige Betrag der neuen Aktien am Grundkapital zehn vom Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung nicht übersteigt; auf diese 10 %-Grenze ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien veräußert worden sind, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist; - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu können; - soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder Wandlungspflichten zustehen würde; - für die Ausgabe von Aktien an strategische Partner; - für Spitzenbeträge. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2015/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015/I anzupassen. b) Änderung der Satzung § 6 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 7.121.116,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, wie der anteilige Betrag der neuen Aktien am Grundkapital zehn vom Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung nicht übersteigt; auf diese 10 %-Grenze ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien veräußert worden sind, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist; - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu können; - soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder Wandlungspflichten zustehen würde; - für die Ausgabe von Aktien an strategische Partner; - für Spitzenbeträge. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2015/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015/I anzupassen.' 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015/I und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Vorstände, Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der mit ihr verbundenen nachgeordneten Unternehmen sowie über entsprechende Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat halten es für erforderlich, Geschäftsführung und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen auch weiterhin durch aktienbasierte Vergütungskomponenten an das Unternehmen zu binden. Zu diesem Zweck soll ein neuer Aktienoptionsplan aufgelegt und ein entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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