Die G7-Gegner dürfen am Sonntag nun doch nicht direkt vor Schloss Elmau demonstrieren. Eine kleine Demonstration von 50 Gipfelgegnern wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verboten, wie am Samstag mitgeteilt wurde.
Damit gab der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde der Veranstalter sowie des Freistaats Bayern gegen die gestrige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München statt. Die Beschränkungen des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen seien bestätigt worden. Auch das Verwaltungsgericht hatte schon aus Sicherheitsgründen einen fahrzeuggebundenen Transport der bis zu 50 Teilnehmer an den Kundgebungsort für notwendig erachtet. Bei realistischer Betrachtung kämen für einen derartigen Transport nur Polizeifahrzeuge in Betracht, so die Richter.
Einen Transport von Versammlungsteilnehmern durch Polizeifahrzeuge hatten die Veranstalter des Sternmarsches gegenüber dem BayVGH jedoch als unerträglich abgelehnt und an einem Fußmarsch festgehalten. Wegen der mit einem Fußmarsch innerhalb des Sicherheitsbereichs um Schloss Elmau verbundenen "unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" sah der BayVGH unter diesen Umständen keine rechtliche Möglichkeit mehr, eine Versammlung in Hör- und Sichtweite von Schloss Elmau zuzulassen. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.