Bielefeld (ots) - Das Gesundheitswesen ist zweifellos zur größten Reformbaustelle im Land geworden. Viele Bürger haben das vielleicht noch gar nicht mitbekommen, was auch daran liegt, dass der zuständige Minister Hermann Gröhe eher im Verborgenen werkelt. Spektakuläre Auftritte sind seine Sache nicht. Dabei hat der CDU-Mann in verhältnismäßig kurzer Zeit gleich mehrere, weitreichende Gesetze auf den Weg gebracht. Insbesondere sein jüngstes Kind, der geplante Umbau der Krankenhauslandschaft, verdient höchste Aufmerksamkeit. Allein schon deshalb, weil von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung jeder dritte Euro in die stationäre Behandlung fließt. Dass dort längst nicht alles in bester Ordnung ist, belegen zahlreiche Untersuchungen. Es wird teilweise zu viel operiert, zu teuer und zuweilen auch mit schlechten Ergebnissen. Und die Krankenkassen müssen dafür zahlen.
Nun sollen die Weichen zur Einführung eines qualitätsorientierten Vergütungssystems gestellt werden. Das klingt nach einer gesundheitspolitischen Revolution. Allerdings wird sie sich nur schleichend bemerkbar machen können. Und womöglich auch nicht bis zur letzten Konsequenz. Zum einen sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Und zum anderen werden die Länder kaum in die Pflicht genommen, obwohl sie für Planung und Betrieb der Krankenhäuser zuständig sind.
Gröhes Reform steht und fällt mit der Entwicklung geeigneter Kriterien zur Bewertung der Versorgungsqualität. Wie sollen sie konkret aussehen? Was genau sollen sie messen? Eine Todesrate unter Patienten zum Beispiel ist nicht unbedingt ein aussagekräftiger Indikator, wenn man bedenkt, dass es sehr risikovolle Operationen gibt, aber auch weniger problematische.
Die Prüfkriterien werden jedoch am Ende über die finanzielle Lage der jeweiligen Klinik entscheiden und damit über ihre Existenz. Es ist also enorm wichtig, dass es hier schlüssig und gerecht zugeht. Deshalb wird auch einige Zeit bis zur Entwicklung eines solchen Systems vergehen. Aber dass es endlich angegangen wird, ist bereits ein Fortschritt.
Der Schwachpunkt des Vorhabens besteht in der ungeklärten Frage der Krankenhaus-Investitionen. Zuständig dafür sind die Länder, aber sie kommen ihrer Verpflichtung nur stiefmütterlich nach. Hier bleibt der Gesetzentwurf viel zu lasch. Dabei führt der Finanzmangel zu wirtschaftlichen Fehlanreizen, die Gröhe zu Recht bekämpfen will. Viele Krankenhäuser nutzen in ihrer Not dann eben die eigentlich zur Behandlung gedachten Mittel für Reparaturen oder den Kauf neuer Geräte. So wird auch unnötig mehr operiert, um sich wirtschaftlich über Wasser zu halten.
Für ein Gesetz aus einem Guss bleibt also noch einiges zu tun. Aber wie heißt es so schön, kein Gesetz kommt aus dem Bundestag heraus, wie es hinein gekommen ist.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Nun sollen die Weichen zur Einführung eines qualitätsorientierten Vergütungssystems gestellt werden. Das klingt nach einer gesundheitspolitischen Revolution. Allerdings wird sie sich nur schleichend bemerkbar machen können. Und womöglich auch nicht bis zur letzten Konsequenz. Zum einen sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Und zum anderen werden die Länder kaum in die Pflicht genommen, obwohl sie für Planung und Betrieb der Krankenhäuser zuständig sind.
Gröhes Reform steht und fällt mit der Entwicklung geeigneter Kriterien zur Bewertung der Versorgungsqualität. Wie sollen sie konkret aussehen? Was genau sollen sie messen? Eine Todesrate unter Patienten zum Beispiel ist nicht unbedingt ein aussagekräftiger Indikator, wenn man bedenkt, dass es sehr risikovolle Operationen gibt, aber auch weniger problematische.
Die Prüfkriterien werden jedoch am Ende über die finanzielle Lage der jeweiligen Klinik entscheiden und damit über ihre Existenz. Es ist also enorm wichtig, dass es hier schlüssig und gerecht zugeht. Deshalb wird auch einige Zeit bis zur Entwicklung eines solchen Systems vergehen. Aber dass es endlich angegangen wird, ist bereits ein Fortschritt.
Der Schwachpunkt des Vorhabens besteht in der ungeklärten Frage der Krankenhaus-Investitionen. Zuständig dafür sind die Länder, aber sie kommen ihrer Verpflichtung nur stiefmütterlich nach. Hier bleibt der Gesetzentwurf viel zu lasch. Dabei führt der Finanzmangel zu wirtschaftlichen Fehlanreizen, die Gröhe zu Recht bekämpfen will. Viele Krankenhäuser nutzen in ihrer Not dann eben die eigentlich zur Behandlung gedachten Mittel für Reparaturen oder den Kauf neuer Geräte. So wird auch unnötig mehr operiert, um sich wirtschaftlich über Wasser zu halten.
Für ein Gesetz aus einem Guss bleibt also noch einiges zu tun. Aber wie heißt es so schön, kein Gesetz kommt aus dem Bundestag heraus, wie es hinein gekommen ist.
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