Regensburg (ots) - Eltern haften für ihre Kinder: Das Schild, das so manches abenteuerliche, aber potentiell gefährliche Baustellengelände sichert, gilt auch für das ebenso abenteuerliche, aber potentiell gefährliche Internet. Und ebenso wie auf der Baustelle gilt es auch dort nicht pauschal - sondern eben nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, ihre Kinder also nicht ausreichend beaufsichtigt und über mögliche Gefahren und Verbote im Netz aufgeklärt haben. Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz nun bestätigt und damit einmal mehr in den öffentlichen Fokus gerückt. Dass der Anlass dieser Klarstellung vierstellige Schadensersatz- und Abmahnforderungen von Plattenfirmen gegen Familien waren, beleuchtet gleichzeitig ein ganz besonderes Problem im Internet: Gerade für Kinder und Jugendliche ist schwer nachvollziehbar, warum sie hier für etwas, das sie auch umsonst bekommen können, Geld bezahlen sollen. Darum ist es wichtig und notwendig, dass Eltern nicht nur ihrer Aufsichtspflicht genügen, indem sie ihre Kinder darauf hinweisen, dass es verboten ist, Musik und Filme kostenlos herunterzuladen und zu tauschen. Die Erziehungsberechtigten müssen ihnen auch den Hintergrund verdeutlichen: Dass hinter jedem im Netz verfügbaren Musikstück ein Künstler steht, der damit seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Das zu erklären fällt allerdings schwer, wenn Streamingflatrates heute für wenig Geld den Zugang zu Millionen von Titeln ermöglichen. Der einzelne Titel scheint damit buchstäblich kaum noch etwas wert zu sein. Und das zeigt ein weiteres Problem auf: Auch bei vielen der bestehenden, legalen Bezahlsysteme für Musik im Internet scheint es, als könnten dort nur wenige Künstler direkt und angemessen von ihren Erfolgen profitieren. Würde sich das ändern, wäre es vermutlich leichter, Kinder (und auch so manchen Erwachsenen) auch ganz ohne drastische Abmahnungsdrohung und Gerichtsverfahren davon zu überzeugen, dass auch Musik aus dem Internet es wert ist, dafür zu bezahlen.
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