Regensburg (ots) - Die Gründung des Tribunals für Fälle von Amtsmissbrauch durch Bischöfe ist ein positiver, wenn auch überfälliger Schritt. Die Frage ist, ob dem Gebot der Transparenz Genüge getan wird, wenn Anzeigen gegen Bischöfe, die Täter decken, zunächst bei den vatikanischen Kongregationen eingereicht werden müssen und von dort an das neue Tribunal in der Glaubenskongregation weiter geleitet werden (können). Dem Eindruck, dass Priester Ihresgleichen schützen, muss der Vatikan glaubhaft entgegen treten. Diese Glaubwürdigkeit wird sich daran messen lassen, ob der Vatikan auch Bischöfe zur Verantwortung zieht, die weit zurück liegende Fälle von Missbrauch auch in Zukunft decken. Die im neuen Tribunal zu verhandelnden kirchenrechtlichen Prozesse gegen Bischöfe wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch haben kanonische Strafen wie die Amtsenthebung zur Folge, nicht Haftstrafen. Die Einrichtung des Vatikan-Tribunals ist ein wichtiger Schritt. Das staatliche Monopol auf Strafverfolgung ist dadurch jedoch nicht zu ersetzen.
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