Hagen (ots) - Was genau hat der Europäische Gerichtshof eigentlich entschieden? - Die Europäische Zentralbank darf explizit Staatsanleihen maroder Euro-Mitglieder aufkaufen und überschreitet nach Auffassung der Luxemburger Richter ihre Kompetenzen damit nicht. Das Urteil räumt der Zentralbank damit mehr Spielraum ein, als die Kläger ihr gewähren wollten. Das Gericht ordnet den EZB-Kurs somit als Geld(mengen)politik ein, nicht als direkte Wirtschaftspolitik. Letzteres dürfte dieZentralbank nämlich nicht.
Die EZB hat damit das juristische Ok für ein Staatsanleihenkaufprogramm - sie hat es noch nicht getan und wird dieses Instrument hoffentlich auch nicht anwenden müssen. Bisher hat alleine die Ankündigung des Programms durch EZB-Chef Mario Draghi ausgereicht, um aufkommende Spekulationen auf einen Euro-Crash zu beenden und Druck von der Währung zu nehmen. Europas Chefbanker hat damit hoch gepokert und bislang gewonnen.
Auch und gerade eine Institution wie die EZB muss sich an ihre Satzung und damit an geltendes Recht halten. Noch viel wichtiger aber erscheint, dass Draghis Politik der Geldschwemme in der aktuellen Krisensituation endlich aufgeht - und die Wirtschaft in den schwächelnden Euro-Ländern wieder Fahrt aufnimmt.
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