Cottbus (ots) - Die Dimension ist natürlich ungeheuerlich: Beim mutmaßlichen Ausspionieren deutscher Wirtschaftsunternehmen durch den US-Geheimdienst NSA soll der Bundesnachrichtendienst tatkräftig Schützenhilfe geleistet haben. Seit Wochen wird in Berlin über den Umgang mit einer geheimen Liste gestritten, die entsprechende Suchbegriffe enthält. Dagegen ist es kein Geheimnis, dass der BND auf die Zusammenarbeit mit den Amerikanern angewiesen ist. Und zwar stärker als umgekehrt die NSA auf den BND. Das gilt insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung. Hier sind geheime US-Quellen Gold wert. Schon vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung das Verhältnis zu den Amerikanern nicht über Gebühr belasten will. Deshalb tut sie sich mit einer bloßen Weiterleitung der Liste mit den Spähzielen an den NSA-Untersuchungsausschuss schwer. Zumal der nicht gerade als verschwiegen gilt. Ein gangbarer Ausweg besteht darin, einen Sonderermittler mit der Einsicht in die Akten zu betrauen. Es ist ja nicht so, dass Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit jede Information bekamen, die sie von der Regierung angefordert hatten. Nicht selten waren gelieferte Akten zum Teil geschwärzt. Hinzu kommt, dass die Einsetzung eines Sonderermittlers den Regularien des Untersuchungsausschusses nicht widerspricht. Sie wird dort ausdrücklich als Möglichkeit angeführt. Politisch betrachtet ist es allerdings problematisch, wenn Regierungsparteien und Opposition dabei nicht an einem Strang ziehen. Eine Klage von Linken und Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht scheint so am Ende unausweichlich zu sein. Ob das im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit brisanten Informationen ist, die sich auch auf tatsächlich gefährliche Personen beziehen könnten, darf bezweifelt werden.
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