Bielefeld (ots) - Pro:
Klar ist der erste Reflex, den Düsseldorfer Wirt zu verdammen und ihm den Shitstorm an den Hals zu wünschen, der ihn gerade bei Facebook ereilt. Wer sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärt, hat es schließlich nichts anders verdient. Bitte einmal tief durchatmen und den ersten Reflex ignorieren! Denn eigentlich richtet sich das Verbot doch gar nicht gegen Kinder, sondern gegen ihre Eltern. Nicht gegen alle, aber wohl gegen jene, die meinen, ihren Kleinen keine Grenzen setzen zu müssen, auch wenn andere darunter leiden. Kinder brauchen Freiheit, ja, und natürlich hat niemand ein Recht auf ein Leben ohne Kinderlärm. Aber das kann eben nicht immer und überall gelten. Wenn ein Kind minutenlang quengelt und das ganze Restaurant die ebenso lauten wie konsequenzlosen Beruhigungsversuche der Eltern miterlebt, ohne dass diese erkennen, dass es reicht und sie ihre Kuschelpädagogik besser draußen fortsetzen sollten - ja, dann ist der Punkt gekommen, an dem man sich schon Mal eine kinderfreie Zone wünschen kann. Schließlich haben nicht nur Kinder Rechte.
Kontra:
Kinder haben auf einer Strandfläche nichts Besseres zu tun, als Erwachsene mit Sand zu bewerfen oder Bänke mit Schlamm vollzuschmieren: Diesen Eindruck erweckt der Düsseldorfer Gastwirt, der einen kinderfreien Bereich im Biergarten eingerichtet hat. Nein, falsch! Eine kinder- und hundefreie Zone. Diese Gleichsetzung auf dem Verbotsschild ist der Gipfel: Das ist unsensibel und inakzeptabel. Natürlich ist es unsäglich, wenn Eltern zugucken, während sich der Nachwuchs danebenbenimmt. Mit dem Verbot bestraft der Wirt aber nicht nur diese Eltern, sondern alle, auch diejenigen, die einfach ausgehen wollen - im Beisein des Nachwuchses. Das muss ihnen selbstverständlich möglich sein. Wer über die Stränge schlägt, kann einen gezielten Platzverweis bekommen. Das gilt für Kinder wie Erwachsene, denn nach fünf Bier lassen auch Ältere nicht selten jeden Benimm vermissen. Die Maßnahme des Wirtes ist ein Paradebeispiel mangelnder Kinderfreundlichkeit und ein schlechtes Signal. Wenn das Schule macht, braucht sich niemand mehr über geringe Geburtenzahlen zu beklagen.
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Klar ist der erste Reflex, den Düsseldorfer Wirt zu verdammen und ihm den Shitstorm an den Hals zu wünschen, der ihn gerade bei Facebook ereilt. Wer sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärt, hat es schließlich nichts anders verdient. Bitte einmal tief durchatmen und den ersten Reflex ignorieren! Denn eigentlich richtet sich das Verbot doch gar nicht gegen Kinder, sondern gegen ihre Eltern. Nicht gegen alle, aber wohl gegen jene, die meinen, ihren Kleinen keine Grenzen setzen zu müssen, auch wenn andere darunter leiden. Kinder brauchen Freiheit, ja, und natürlich hat niemand ein Recht auf ein Leben ohne Kinderlärm. Aber das kann eben nicht immer und überall gelten. Wenn ein Kind minutenlang quengelt und das ganze Restaurant die ebenso lauten wie konsequenzlosen Beruhigungsversuche der Eltern miterlebt, ohne dass diese erkennen, dass es reicht und sie ihre Kuschelpädagogik besser draußen fortsetzen sollten - ja, dann ist der Punkt gekommen, an dem man sich schon Mal eine kinderfreie Zone wünschen kann. Schließlich haben nicht nur Kinder Rechte.
Kontra:
Kinder haben auf einer Strandfläche nichts Besseres zu tun, als Erwachsene mit Sand zu bewerfen oder Bänke mit Schlamm vollzuschmieren: Diesen Eindruck erweckt der Düsseldorfer Gastwirt, der einen kinderfreien Bereich im Biergarten eingerichtet hat. Nein, falsch! Eine kinder- und hundefreie Zone. Diese Gleichsetzung auf dem Verbotsschild ist der Gipfel: Das ist unsensibel und inakzeptabel. Natürlich ist es unsäglich, wenn Eltern zugucken, während sich der Nachwuchs danebenbenimmt. Mit dem Verbot bestraft der Wirt aber nicht nur diese Eltern, sondern alle, auch diejenigen, die einfach ausgehen wollen - im Beisein des Nachwuchses. Das muss ihnen selbstverständlich möglich sein. Wer über die Stränge schlägt, kann einen gezielten Platzverweis bekommen. Das gilt für Kinder wie Erwachsene, denn nach fünf Bier lassen auch Ältere nicht selten jeden Benimm vermissen. Die Maßnahme des Wirtes ist ein Paradebeispiel mangelnder Kinderfreundlichkeit und ein schlechtes Signal. Wenn das Schule macht, braucht sich niemand mehr über geringe Geburtenzahlen zu beklagen.
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