Cottbus (ots) - Die Tötung eines Menschen ist zweifellos eines der schlimmsten Verbrechen, das hart bestraft gehört. Rüttelt Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt daran? Eine von ihm beauftragte Expertengruppe plädiert dafür, Mörder nicht mehr automatisch lebenslang hinter Gitter zu bringen. Das mag allgemeine Vorurteile bestärken, wonach die deutsche Justiz viele Straftäter mit Samthandschuhen anfasst. Doch tatsächlich geht es um eine dringend notwendige Reform der Rechtsprechung. Schließlich stammt der Mordparagraf noch aus einer Zeit, als die Nazis in Deutschland das Sagen hatten. Entsprechend ideologisch gefärbt sind im Strafgesetzbuch auch Mordmerkmale wie "Heimtücke" oder "niedrige Beweggründe". Im Kern geht es um die Frage, wann ein Mord ein Mord ist und wann "nur" Totschlag. Die Antwort entscheidet darüber, ob ein Straftäter mindestens für 15 Jahre ins Gefängnis muss oder für ein Drittel dieser Zeit. Das geltende Strafrecht begünstigt hier das Recht des Stärkeren. Wenn eine Frau ihren gewalttätigen Partner aus großer Verzweiflung vergiftet, dann ist das Mord, weil heimtückisch. Damit steht die Frau zum Beispiel mit einem Sexualmörder auf einer Stufe. Umgekehrt kommt ein Täter mit Totschlag davon, wenn es nicht gelingt, ein Mordmerkmal nachzuweisen und er beharrlich über den Tathergang schweigt. Die schwammigen Begriffe im Strafrecht können also für große Ungerechtigkeit sorgen. Für die Richter ist es jedenfalls sehr schwierig, in einer Vielzahl entsprechender Fälle ein angemessenes Urteil zu fällen. Deshalb macht eine Überarbeitung des Strafrechts Sinn. Der Bericht der Expertenkommission ist dafür ein Wegweiser.
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