Bremen (ots) - Gegen die Reform des Verfassungsschutzes kann man im Prinzip nichts haben. Nur an einem Detail muss man sich massiv stören: dass die Reform überhaupt nötig war. Der Verfassungsschutz ist mehr als 60 Jahre alt, erst jetzt werden die Landesämter zu intensiverer Zusammenarbeit verpflichtet. Seit Jahrzehnten werden V-Leute vom Staat bezahlt und mit Bespitzelungen betraut - ob bei der RAF oder in der DDR, bei Salafisten oder Rechtsradikalen -, erst jetzt werden ihrem Einsatz per Gesetz Grenzen gesetzt. Man mag sich gar nicht ausmalen, was in dieser Art rechtsfreiem Raum in der Vergangenheit gedeihen konnte. Was über die Jahre an die Öffentlichkeit gedrungen ist, lässt allerhand vermuten. Eine Reform war also überfällig. Am Grundproblem des Inlandsgeheimdienstes - und dem aller Geheimdienste - ändert die Reform gar nichts: Bestenfalls heikel, schlimmstenfalls bedenklich bleibt die Arbeit der Verfassungsschützer doch. Es liegt im Interesse der Bürger, dass der Staat sie vor Verfassungsfeinden schützt. Es liegt in der Natur der Sache, dass Verfassungsschützer dieser Aufgabe ohne geheimdienstliche Methoden kaum gerecht werden können. Gerade deshalb müssen sich die "Dienstleister für Demokratie" demokratischer Kontrolle unterwerfen und über ihr Tun detailliert Rechenschaft ablegen. Nur wie soll das gehen - transparente Geheimhaltung? Kein Gesetz kann regeln, wie viel Freiheit man der Sicherheit opfern darf und umgekehrt. Deshalb muss man den Verfassungsschutz nicht abschaffen, aber er muss seine Berechtigung immer wieder aufs Neue unter Beweis stellen. Übrigens auch nach der Reform.
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