Karlsruhe (ots) - Vier Jahre Gefängnis für einen 94-jährigen, gebrechlichen Mann sind ebenso hart, wie vier Jahre Gefängnis für die Grausamkeiten im Lager Auschwitz lächerlich wenig sind. Von Gerechtigkeit wird man angesichts der Dimensionen nicht sprechen können, eher von einer gesellschaftlichen Botschaft: Wer Verantwortung trug in den dunklen Jahren, der kann sich ihr nicht entziehen. Auch Jahrzehnte später nicht. Doch einmal mehr zeigt es sich auch, dass das Strafrecht kein wirksames Mittel ist, die Verbrechen des Dritten Reiches befriedigend aufzuarbeiten.
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