Berlin (ots) - Die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts passt perfekt: Ein unsinniges Gesetz ist mit einer wenig sinnvollen Begründung gekippt worden. Der Bund, so hieß es aus Karlsruhe, sei schlicht nicht zuständig für das Betreuungsgeld, das Eltern von Kindern zwischen 15 und 36 Monaten beantragen können. Das Betreuungsgeld verstoße sogar gegen das Grundgesetz - aber eben nicht inhaltlich, sondern nur formell. Die Sozialgesetzgebung liege nämlich in der Hand der Länder. Wenn aber eine Diskussion nach langem Hin und Her endlich ein gutes Ziel erreicht hat, dann ist es vielleicht nicht mehr ganz so entscheidend, wie genau man dort hingekommen ist. Insofern ist die Meldung des gestrigen Tages erst mal positiv zu werten: Das Betreuungsgeld, von seinen Gegnern hartnäckig "Herdprämie" genannt, ist gekippt. Das Urteil hat also vor allem eines bewirkt: Es hat dafür gesorgt, dass die Debatte um das Betreuungsgeld neu entflammt ist. Auch das ist ein gutes Signal.
Den kompletten Kommentar lesen Sie unter www.morgenpost.de/meinung/205493945
OTS: BERLINER MORGENPOST newsroom: http://www.presseportal.de/nr/53614 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_53614.rss2
Pressekontakt: BERLINER MORGENPOST CvD Telefon: 030/2591-73650 bmcvd@axelspringer.de
Den kompletten Kommentar lesen Sie unter www.morgenpost.de/meinung/205493945
OTS: BERLINER MORGENPOST newsroom: http://www.presseportal.de/nr/53614 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_53614.rss2
Pressekontakt: BERLINER MORGENPOST CvD Telefon: 030/2591-73650 bmcvd@axelspringer.de
© 2015 news aktuell