Ravensburg (ots) - Ob nun der Ausdruck einer "Verantwortungsgemeinschaft" (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) oder das Resultat eines "Rechtfertigungsgipfels" (Oppositionschef Guido Wolf): Die nach dem Stuttgarter Flüchtlingsgipfel bekannt gegebenen Maßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung. Dass eine Lenkungsgruppe mit Fachleuten aus den Ministerien aufgestellt wird, die direkt mit Flüchtlingen zu tun haben, war überfällig. Dass auch die Städte und Gemeinden in dieser Task-Force vertreten sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass die Zahl der Erstaufnahmestellen deutlich erhöht wird, kann möglicherweise etwas Druck vom Kessel nehmen.
Doch alles in allem greifen diese Entscheidungen zu kurz. Unfreiwillig belegen sie, dass in der föderalen Bundesrepublik die Länder wie die Kommunen lediglich zum Umsetzen von Nothilfen verdammt sind, wenn von der Bundesregierung und von der Europäischen Union trotz der dramatischen globalen Flüchtlingsbewegungen zu wenig kommt. Solange Berlin es nicht schafft, in Brüssel eine Flüchtlingspolitik durchzusetzen, die nicht mehr wie aktuell den ethischen Ansprüchen der EU eklatant zuwiderläuft, sollte die Bundesregierung den Großteil der Kosten im Lande übernehmen.
Darüber hinaus braucht Deutschland ein modernes Einwanderungsgesetz, damit Zuwanderung mit dem Arbeitskräftebedarf koordiniert werden kann. Denn mit dem Asylrecht können nicht die wirtschaftlichen Probleme etwa in den Ländern des früheren Jugoslawiens gelöst werden. Das alles braucht Zeit, und deshalb wirkt es auf den ersten Blick verständlich, dass Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien kein Asylverfahren mehr durchlaufen sollten. Wer mag dem humanitären Grundgedanken, der dahinter steckt, widersprechen wollen?
Doch schon auf den zweiten Blick zeigt sich bei dieser Idee eine Willkür, die juristisch nicht Bestand haben wird. Warum sollte nicht das, was für Syrer gelten soll, auch bei Afghanen, Irakern und vielen anderen angewandt werden können?
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Darüber hinaus braucht Deutschland ein modernes Einwanderungsgesetz, damit Zuwanderung mit dem Arbeitskräftebedarf koordiniert werden kann. Denn mit dem Asylrecht können nicht die wirtschaftlichen Probleme etwa in den Ländern des früheren Jugoslawiens gelöst werden. Das alles braucht Zeit, und deshalb wirkt es auf den ersten Blick verständlich, dass Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien kein Asylverfahren mehr durchlaufen sollten. Wer mag dem humanitären Grundgedanken, der dahinter steckt, widersprechen wollen?
Doch schon auf den zweiten Blick zeigt sich bei dieser Idee eine Willkür, die juristisch nicht Bestand haben wird. Warum sollte nicht das, was für Syrer gelten soll, auch bei Afghanen, Irakern und vielen anderen angewandt werden können?
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