Regensburg (ots) - Der Bundestag ist keine gut geölte Abstimmungsmaschinerie für die Regierung, sondern vielmehr ein Ort der argumentativen Auseinandersetzung, des Streits um das Für und Wider von Gesetzesvorhaben. Und der einzelne Abgeordnete ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern nur seinem Gewissen unterworfen. Alles fromme Wünsche, meint Fraktionschef Volker Kauder und holt, wie jetzt im Vorfeld eines möglichen dritten Hilfspakets für Griechenland, mal wieder den Knüppel der Fraktionsdisziplin heraus. Kauders unverhohlene Drohung an die eigenen Abgeordneten, Abweichler, die ihrem Gewissen folgen, aus entscheidenden Ausschüssen abzuberufen, wirft nicht nur eine Reihe parlamentsrechtlicher Fragen auf, sondern damit verstößt er schlicht gegen die Verfassung. Das sollte dem Chef der größten Fraktion im deutschen Parlament mal jemand erklären. Abgeordnete des Bundestages sind kein Stimmvieh, dass diszipliniert werden muss, sondern es sind frei gewählte Abgeordnete, die es zu überzeugen gilt. Und langfristig betrachtet sind jene Fraktionen erfolgreicher und kreativer, deren Abgeordnete aus freier Überzeugung, bestem Wissen und Gewissen zusammen stehen, als jene, denen mit dem Verlust wichtiger Posten in Ausschüssen oder gar mit dem Nichtwiederaufstellen bei Wahlen gedroht wird. Natürlich sollte niemand so blauäugig sein zu glauben, dass es im modernen Parlamentarismus auch völlig ohne Fraktionen, ohne jedwede parteipolitische Gebundenheit ginge. Fraktionen - von Regierung wie von Opposition - verleihen dem Parlamentssystem eine gewisse Stabilität und Berechenbarkeit. Regieren mit wechselnden, also auch zufällig zustande kommenden Mehrheiten, ist nirgendwo beliebt. Weder für die Regierten, also das Volk, noch für die Regierenden. Nur darf aus der sogenannten Fraktionsdisziplin, die das Grundgesetz nicht kennt, kein allemal und überall geltendes Dogma, keine Zwangsanleitung für Abgeordnete gemacht werden. Wären die Fraktionen, die freiwillige Zusammenschlüsse von Volksvertretern sind, lediglich der parlamentarische Abnickverein der Regierung, man könnte sich das Parlament glatt schenken. Doch Deutschland hat, auch wenn das manche Kritiker meinen und trotz mancher Verwerfung, keine Schein-Demokratie, sondern eine wirkliche Parlaments-Demokratie. Das sieht man schon daran, dass kein Gesetz aus dem Bundestag so heraus kommt, wie es hinein gegangen ist. "Strucksches Gesetz", nennt man das in Erinnerung an den pfeiferauchenden und leider viel zu früh verstorbenen ehemaligen SPD-Fraktionschef, Peter Struck. Zudem ist das gegebene Spannungsverhältnis zwischen Gewissensfreiheit hier und notwendigem Zusammenhalt in der Fraktion da keine Konstante. Es kommt immer auf den konkreten Fall an. Wenn es wirklich um die Macht geht, etwa der Kanzlerwahl und/oder der Vertrauensfrage, sieht die Sache anders aus, als wenn es, wie im vorliegenden Fall Griechenland, um weitere Hilfen, also staatliche Bürgschaften und Steuermilliarden, geht. Erfreulicherweise mehren sich die Abstimmungen und Debatten im Bundestag gänzlich ohne die Klammer der Fraktionsbindung. Bei ethisch-moralischen Fragestellungen, etwa der Sterbebegleitung, der Gendiagnostik, der Patientenverfügung oder anderen, hat erfrischend sachbezogene fraktionsübergreifende Zusammenarbeit Raum gefunden. Oft waren genau solche Debatten, in denen Abgeordnete auch in ihr Innerstes blicken ließen und ihre ganz persönlichen Entscheidungen begründeten, Sternstunden des Parlamentarismus. Bitte mehr davon!
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