Bielefeld (ots) - Menschen, die anders sind als die Mehrheit, brauchen die Möglichkeit, sich im Internet in Foren auszutauschen, ohne befürchten zu müssen, namentlich vorgeführt zu werden. Das gilt zum Beispiel für Transsexuelle, psychisch Kranke, Gewaltopfer und vor diktatorischen Regimen geflüchtete Menschen. Für sie ist das Internet ein Schutzraum, eine Klarnamenpflicht würde ihnen diesen nehmen. Das Instrument der anonymen Kommunikation muss auch deshalb erhalten bleiben, weil es zur Meinungsvielfalt beiträgt und denen, die sonst keine Stimme haben, eine verleiht. Natürlich haben auch prominente oder nicht prominente Menschen ein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Wer Cybermobbing betreibt, indem er jemanden diffamiert oder mit Hassparolen überzieht, darf nicht straffrei ausgehen. Aber es wäre falsch, dafür ein anderes hohes Gut fallenzulassen. Vielmehr wären ein zusätzliches Cybermobbinggesetz und klare Vorgaben für die Provider, wann sie auf ihren Seiten Beiträge löschen müssen, hilfreich. Eine Zwischenlösung könnte so aussehen: Diensteanbieter wie Facebook erlauben die Verwendung von Pseudonymen, wenn die Personen vorher ihren wahren Namen mitteilen. Benehmen sie sich dann daneben, fällt die strafrechtliche Verfolgung leichter.
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