Karlsruhe (ots) - Um die Kommunen finanziell zu entlasten und ihnen wieder Luft zum Atmen zu geben, muss der Bund die Wohnkosten für die Bezieher von Hartz-IV dauerhaft übernehmen und sich auch an den Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge beteiligen. Bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen daher dringend auch die Bedürfnisse der Städte, Gemeinden und Landkreise berücksichtigt werden. Sonst klafft die Schere zwischen reichen und armen Regionen immer weiter auseinander.
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