Regensburg (ots) - Die Justiz orientiert sich nicht an den Gefühlen von Menschen, sondern an Recht und Gesetz. Das sollten wir zunächst einmal nicht bedauern, sondern heftig begrüßen. Andererseits: "Ralf S. war von dem Unglück nicht unmittelbar betroffen", hieß es am Dienstag. Bei dem Satz möchte man bitter auflachen: nicht unmittelbar betroffen? Als Helfer in in einer Hölle sterbender Menschen? Ralf S. ist Feuerwehrmann. Er sieht schreckliche Dinge. Und er muss mit dem Schrecken rechnen: mit einem toten Kind an einer Unfallstelle, einem Brandopfer nach einer Gasexplosion. Ein harter Job - aber nach der Logik der aktuellen Klage müssten die Retter, die die Leichenteile aus der German Wings geborgen haben, ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz haben. Der eigentliche Skandal im Fall Loveparade ist ein anderer: Die strafrechtliche Aufarbeitung steckt immer noch fest - volle fünf Jahre nach der Katastrophe von Duisburg. Nach allem, was man heute weiß (und was man bei der Genehmigung hätte wissen können), hätte das Raverfest so nie stattfinden dürfen. Und während die Justiz prüft, laufen die Verjährungsfristen aus.
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