Ravensburg (ots) - Man hält es gar nicht für möglich, dass bei der Begutachtung von Autos höhere Maßstäbe gelten als bei der Begutachtung von Kindeswohl. Während Kfz-Sachverständige sich zertifizieren müssen, ist dies bei Gutachtern vor Familiengerichten nicht vorgeschrieben. Natürlich gibt es in Deutschland jede Menge Familiengerichte, die mit hervorragenden Gutachtern zusammenarbeiten. Doch es kommt leider immer wieder auch zu Pannen, wie diverse Studien zeigen - und das nicht nur als Ausnahme. Manche Experten reden schon von Schlechtachten statt Gutachten. Dass ausgerechnet in einem Land mit einer so hohen Bürokratiedichte wie Deutschland nicht längst auch hohe Qualitätsanforderungen für Gutachten in Familiensachen gesetzt wurden, ist kaum zu glauben. Verbindliche Vorgaben für Qualifikationsanforderungen sind überfällig. Gut, dass sie jetzt auf den Weg gebracht werden.
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