Bielefeld (ots) - Der Aufwand hat sich gelohnt. Monatelang holte die Brüsseler EU-Kommission Vorschläge bei Unternehmen, Politik- und Wirtschaftsexperten ein, ehe sie nun gestern etwas vorlegte, das die Bezeichnung »moderner Investorenschutz« verdient: ein unabhängiges Handelsgericht inklusive einer Berufungsinstanz, eine klare Eingrenzung der möglichen Klage-Themen und das Aus für das Gerichts-Hopping.
Kein Unternehmen kann eine Klage willkürlich dort einreichen, wo man sich den größten Vorteil erhofft. Keine Frage: Der Vorschlag ist geeignet, die bislang größte Hürde auf dem Weg zu einem Freihandelsabkommen mit den USA zu entschärfen - vorausgesetzt, die noch verbleibenden Klippen werden nicht nur umschifft, sondern endgültig beseitigt. Denn es macht natürlich keinen Sinn, ein solches System in die TTIP-Vereinbarung hineinzuschreiben, im nahezu parallel ausgehandelten CETA-Abkommen mit Kanada aber bei den als falsch erkannten privaten Geheimgerichten zu bleiben.
Dass man in Brüssel am gestrigen Tag von einem neuen »weltweiten Standard für Investorenschutz« sprach, erscheint durchaus berechtigt. Jetzt müssen nur noch die beteiligten Vertragspartner zustimmen. Eine Kleinigkeit wird das nicht.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Kein Unternehmen kann eine Klage willkürlich dort einreichen, wo man sich den größten Vorteil erhofft. Keine Frage: Der Vorschlag ist geeignet, die bislang größte Hürde auf dem Weg zu einem Freihandelsabkommen mit den USA zu entschärfen - vorausgesetzt, die noch verbleibenden Klippen werden nicht nur umschifft, sondern endgültig beseitigt. Denn es macht natürlich keinen Sinn, ein solches System in die TTIP-Vereinbarung hineinzuschreiben, im nahezu parallel ausgehandelten CETA-Abkommen mit Kanada aber bei den als falsch erkannten privaten Geheimgerichten zu bleiben.
Dass man in Brüssel am gestrigen Tag von einem neuen »weltweiten Standard für Investorenschutz« sprach, erscheint durchaus berechtigt. Jetzt müssen nur noch die beteiligten Vertragspartner zustimmen. Eine Kleinigkeit wird das nicht.
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