Die Bundesregierung will neue Möglichkeiten schaffen, die Schadenersatzansprüche vieler Geschädigter geltend zu machen. So könnten beispielsweise Verbraucherverbände das Recht bekommen, Musterfeststellungsklagen zu betreiben, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem "Handelsblatt" (Montag). Bei Erfolg könnten sämtliche Geschädigte ihre individuellen Ansprüche geltend machen. Das Ministerium werde Anfang 2016 einen Referentenentwurf vorlegen, um die kollektive Rechtsdurchsetzung neu zu regeln.
Die Verbraucherzentralen fordern seit längerem die Einführung
von Gruppenklagen. Jüngster Anlass war der VW
ISIN DE0007664005 DE0007664039
AXC0012 2015-09-26/19:02