Bremen (ots) - Hilfe ist unterwegs, suggerieren die vielen Hundert Kameraaugen, die uns längst auf Schritt und Tritt in der Öffentlichkeit beobachten. Kommt uns ein U-Bahn-Schläger zu nahe oder eine alkoholisierte Gruppe, so wird ein Freund und Helfer bei der Polizei das auf seinem Kontrollmonitor bemerken und uns retten. Nur diese Erwartungshaltung hat massive Proteste gegen den Einzug der Videoüberwachung im öffentlichen Raum verhindert. Doch sie trügt. Denn in den wenigsten Fällen hat überhaupt jemand die Kamerabilder live im Blick. Sie dienen fast immer lediglich dazu, im Nachhinein Kaufhausdetektiven oder Polizisten die Fahndungsarbeit zu erleichtern - mit bescheidenem Erfolg. Dafür werden alle Bürger pauschal unter Generalverdacht gestellt. Man muss kein unerkannter Straftäter sein, um sich auch außerhalb seiner eigenen Wohnung frei bewegen zu wollen. Deshalb ist es gut, dass die Datenschützer des Landes jetzt endlich aus dem nichtöffentlichen Mediationsverfahren ausgestiegen sind. Die Gerichte müssen entscheiden, wo die Grenze zwischen berechtigter Gefahrenabwehr und unverantwortlicher Massenausspähung liegt.
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