FMW-Redaktion
Die EU hat gestern Detailentwürfe präsentiert, wie denn die neuen Schiedsgerichte, die ja eher richtige Gerichte sein sollen, bei TTIP ausgestaltet sein sollen. Ein ausführlicher Blick in den Text zeigt: Man beruft sich u.a. auf Paragraphen vom bestehenden Weltbank-Schiedsgericht. Nichts zu sehen von NEUEN Regularien, eher eine Show…
Auszug aus dem aktuellen TTIP-Entwurf der EU-Kommission für Schiedsgerichte. Grafik: EU-Kommission
In dem oben gezeigten Ausschnitt sieht man die Vorgehensweise, wie zukünftig ein Kläger vor dem NEUEN TTIP-Schiedsgericht (wie es sich die EU-Kommission vorstellt) vorgehen soll. Schon an dieser Stelle sieht man (rote Kreise), dass sich die Klagen auf Vereinbarungen berufen sollen, die beim ISCID festgelegt wurden. ICSID ist die Abkürzung für das aktuell weltweit am meisten benutzte Schiedsgericht bei Investorenschutzklagen bei der Weltbank in Washington D.C.
Wie will man einen angeblich neuen, ernsthaften und glaubwürdigen Schiedsgerichtshof etablieren, wenn man sich bei der Grundlage der Vorgehensweise voll und ganz auf die Paragraphen gerade des Schiedsgerichts beruft, dass man eben NICHT mehr haben wollte?
Das TTIP-TribunalInteressant: Die für dieses NEUE Gericht zu ernennenden Richter sollen, wenn man den Text der EU-Kommission genau liest (Original-Auszug unten), nicht zwingend vorher als Richter gearbeitet haben. Vorher "einfacher Anwalt" gewesen zu sein reicht aus. Was soll das, mag man sich da fragen. Auch bei der Ausgestaltung des "Tribunals" bezieht sich die EU-Kommission wieder auf das ICSID als Grundlage. Ein Witz. Wäre es nicht angebracht für ein NEUES Gericht auch eine eigene NEUE Rechtsgrundlage zu schaffen?
"1. A Tribunal of First Instance ('Tribunal") is hereby established to hear claims submitted pursuant to Article 6. 2. The […] Committee shall, upon the entry into force of this Agreement, appoint fifteen Judges to the Tribunal. Five of the Judges shall be nationals of a Member State of the European Union, five shall be nationals of the United States and five shall be nationals of third countries. 3. The […] Committee may decide to increase or to decrease the number of the Judges by multiples of three. Additional appointments shall be made on the same basis as provided for in paragraph 2. 4. The Judges shall possess the qualifications required in their respective countries ...
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