Bielefeld (ots) - Seit fast einem Jahrzehnt diskutiert die Berliner Politik über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Ein entsprechendes Gesetz trat schon 2007 in Kraft. Doch das Bundesverfassungsgericht setzte dem ein Stoppsignal. Also wurde erneut debattiert, gestritten und korrigiert. Da klingt es schon ziemlich merkwürdig, wenn die Opposition behauptet, der Bundestag habe jetzt »im Eiltempo« Nägel mit Köpfen gemacht. Wer so redet, der will nicht wahrhaben, dass sowohl die Richter in Karlsruhe als auch der Europäische Gerichtshof eine massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass nicht generell verworfen haben. Vielmehr störten sie sich an den Umständen bei ihrer Erhebung. Demnach hat die Politik sehr wohl einen Gestaltungsspielraum in dieser heiklen Frage, der allerdings strengen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen muss. Schon diese Tatsache verträgt sich nicht mit der Empörungswelle, die seit dem gestrigen Bundestagsbeschluss nun wieder über das Land schwappt. Als Ausdruck einer hemmungslosen, geheimdienstlichen Totalüberwachung taugt das neue Gesetz jedenfalls mitnichten. Worum genau geht es? Telefonanbieter sollen zweieinhalb Monate lang speichern, wer mit wem wann und wie lange elektronisch kommuniziert hat. Bei Standortdaten von Handy-Gesprächen gilt eine deutlich kürzere Frist. Verwenden dürfen die Behörden solche Informationen nur bei der Verfolgung einiger schwerer Straftaten wie Mord, Terrorismus oder sexuellem Missbrauch. Die Nutzung der Daten muss von einem Richter genehmigt werden. Sicher löst der Gedanke, ohne triftige Gründe irgendwo gespeichert zu sein, Unbehagen aus. Gegen die Fülle der Daten, die viele Menschen freiwillig über sich ins Internet stellen, die Google, Facebook & Co. völlig losgelöst von jeder demokratischen Kontrolle horten und genauso unkontrolliert weiter geben könnten, wirkt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuell beschlossenen Form allerdings beinahe lächerlich. Auch Sicherheitsexperten werden nicht ernsthaft behaupten, dass diese Möglichkeit der Strafverfolgung ein Allheilmittel etwa im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist. Es wäre allerdings auch fahrlässig, auf diese Möglichkeit gänzlich zu verzichten. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsströme. Die Bundesregierung will sich offenbar nicht nachsagen lassen, hier ein Sicherheitsrisiko einzugehen. Das ist nachvollziehbar. Endgültige Klarheit dürfte aber wohl erst dann herrschen, wenn das Gesetz erneut zur Vorlage in Karlsruhe kommt. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung aus den vielen juristischen Bedenken und Auflagen der Vergangenheit gelernt hat. Denn es geht um eine verfassungskonforme Lösung, nicht um ideologische Reflexe.
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