Regensburg (ots) - von Christina Kucznierz, MZ
Nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand, sollten Menschen idealerweise sterben, war eines der Argumente, die im Bundestag vorgebracht wurden. Aber eigentlich schließt das eine das andere nicht aus. Es wird Situationen geben, in denen Menschen wegen ihres Leids ihr Leben beenden wollen, an der Hand eines anderen - und mit dessen Hilfe. Das muss möglich sein, ohne Angst vor den Konsequenzen. Es ist zu hoffen, dass das mit dem nun beschlossenen Gesetz so bleibt. Wichtiger als die Frage, ab wann der Staatsanwalt am Sterbebett steht, ist aber die, wie der letzte Lebensabschnitt so gestaltet werden kann, damit Betroffene ihn in Würde und selbstbestimmt antreten können. Nachhaltiger als die intensive Bundestagsdebatte über Sterbehilfe ist deshalb die Stärkung der Hospize und der Palliativversorgung, die tags zuvor das Parlament passierte. Das Sterben und der Tod müssen aus der Tabuzone geholt werden.
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