Karlsruhe (ots) - So hat der Bundestag, der eigentlich Klarheit schaffen wollte, bestehende Unklarheiten nicht beseitigt, sondern möglicherweise sogar neue Unsicherheiten bei der Unterscheidung zwischen erlaubter und verbotener Beihilfe zum Suizid geschaffen. Unterm Strich ist das Signal, das der Bundestag aussendet, reichlich zwiespältig. Sterbehilfevereine werden verboten, aber an der Sterbehilfe wird nicht gerüttelt.
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