Bielefeld (ots) - Wer erwartet hatte, dass im Münchner Oberlandesgericht die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ans Licht käme, der wurde enttäuscht. Beate Zschäpe liegt nichts an der Aufklärung der Verbrechensserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds". Zschäpe kämpft bloß darum, die ihr drohende Strafe abzumildern. Ihre gestern vor Gericht verlesene Erklärung war der klägliche Versuch einer Selbstverteidigung. Mehr nicht. Zschäpe erklärt sich zum Opfer. Erst war sie das Opfer ihrer lieb- und mittellosen Mutter. Dann wurde sie das Opfer ihrer Liebe zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Sie habe nicht anders handeln, sie habe die mordenden Männer nicht aufhalten können - die Gefühle! Man kann nur erahnen, wie höhnisch die von Zschäpes Anwalt verlesenen Schilderungen in den Ohren der im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der wahren Opfer klangen. Zschäpe bestreitet die Mittäterschaft an den Morden. Sie leugnet, dass der NSU eine terroristische Vereinigung war. Sie betont, dass sie bei den Nachbarn geklingelt habe, um sie zu warnen, ehe sie das letzte Versteck des Trios in Brand setzte. Kurzum: Zschäpe weist alle Anklagepunkte zurück. Sie zeichnet von sich das Bild eines gefühlsduseligen Hausmütterchens und widerspricht damit vielen bisher gehörten Zeugen, die Zschäpe als selbst- und machtbewussten Neonazi in Erinnerung haben. Zschäpes Aussage ist unglaubwürdig, auch zynisch. Aber die Hauptangeklagte tut, was Angeklagte vor Gericht nun mal tun: Sie verteidigt sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln des Rechtsstaats. Die Enttäuschung, der Ärger über ihre Ausführungen sind verständlich. Sie sind aber auch Ausdruck der viel zu hohen Erwartungen an diesen Gerichtsprozess. In Saal 101 des Oberlandesgerichts München tagt weder eine Ermittler- noch eine Historikerrunde. Und schon gar keine Wahrheitskommission. Hier findet ein Gerichtsverfahren statt. Der Vorsitzende Richter gibt sich alle Mühe, Details zur Verbrechensserie ans Licht zu bringen. Aber das Gericht ist nicht der richtige Ort zur umfänglichen Aufklärung des Falls NSU. So viele drängende Fragen sind noch offen. Wie wirkte der Sicherheitsapparat am Aufbau der Terrorzelle mit, welchen Einfluss nahmen die von Polizei und Geheimdienst gesteuerten V-Leute? Wie groß war der Helferkreis des NSU? Und zählten tatsächlich nur Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos zu dessen Kern? Es sind Fragen, die den Rahmen des Prozesses sprengen würden. Daher ist es gut, dass der Bundestag jetzt einen neuen, einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt hat. Er soll diesen Fragen ab nächster Woche nachgehen. Mag sein, dass sich die strafrechtliche Befassung mit den Verbrechen des NSU allmählich dem Ende zuneigt. Die politische Aufarbeitung des NSU-Komplexes ist noch lange nicht abgeschlossen.
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