Bielefeld (ots) - Jeder der islamistischen Terroristen und Verdächtigen von Paris war den Sicherheitsbehörden in Frankreich und Belgien bekannt. Alle standen als sogenannte Gefährder auf einschlägigen Listen. Trotzdem ist es den Attentätern gelungen, 130 Menschen zu ermorden. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, warum ein Staat - ob in Frankreich oder anderswo - trotz der Kenntnisse über diese Gefährder nicht in der Lage ist, seine Bevölkerung vor den Taten radikalisierter Muslime zu schützen. 430 Personen, die in Deutschland wohnhaft sind, hält der Verfassungsschutz für so gefährlich, dass sie einen Anschlag bei uns planen und ausführen könnten. Haben wir diese Islamisten besser im Blick als unsere Nachbarn in Frankreich und Belgien? Können unsere Freiheitsrechte für Leute gelten, deren Weltanschauung und auch Handeln sich gegen diese Freiheitsrechte richtet? Dass der CDU-Bundesvorstand in seinem Leitantrag an den Parteitag elektronische Fußfesseln für polizeibekannte gefährliche Islamisten fordert, mag wie ein nicht ganz ernst gemeintes Zugeständnis an die Verfechter innerer Sicherheit wirken. Aber genau in diese Richtung muss eine Gesellschaft jetzt und wohl auch in Zukunft denken, wenn sie sich vor Terror schützen will.
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