Hagen (ots) - Der Landesjagdverband NRW ist kein Tierschutzverein. So urteilte gestern das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das bedeut ausdrücklich nicht, dass Jäger keine Tierschützer sind. Seit der Auseinandersetzung um die Novellierung des Landesjagdgesetzes ist das Tischtuch zwischen dem NRW-Umweltministerium und dem Jagdverband zerrissen. Die Waidmänner sehen keine Basis mehr für einen Dialog, sie fühlen sich nicht ernst genommen mit ihren Argumenten. Deshalb hatte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg mehrfach angekündigt, Klage einzureichen. Gerichtlich würden die Jäger ihre Einflussmöglichkeiten geltend machen. Das aktuelle Urteil erreicht dieses Ziel nicht - es schadet den Jägern. Denn es lässt sich ausschlachten und verkürzen auf die Formel: Jäger sind keine Tierschützer. Das aber hat das Gericht nicht gesagt. Die Richter attestieren den Jägern durchaus angewandten Tierschutz. Was selbstverständlich ist: Schließlich ist eine Kulturlandschaft ohne Regulierung nicht denkbar. Die Männer und Frauen in der Hege sind es, die das Nebeneinander der vielfältigen Nutzungsaspekte in Wald und Flur möglich machen. Dafür erwarten sie Respekt und einen Platz in der Mitte der Gesellschaft. Das aber lässt sich nicht einklagen.
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