Bielefeld (ots) - Zum Fundament eines Rechtsstaates gehört die Gewaltenteilung in Gesetzgebung (Legislative), Vollzug (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Gemeinhin gelten freie Medien als sogenannte vierte Gewalt. In Polen gerät diese Konstante der europäischen Grundordnung in Bewegung. Der nationalkonservativen Partei PiS haben 37,6 Prozent der Stimmen für eine knappe absolute Sitzmehrheit im Parlament gereicht. Nun will die Regierung das Land einer geistig-moralischen Wende unterziehen - und beginnt beim Verfassungsgericht und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da muss die Europäische Union, die sich ja auch als Wertegemeinschaft versteht, zumindest offiziell reagieren. Dass die EU Polen sanktioniert und dem Land das Stimmrecht entzieht, ist ausgeschlossen. Das hätte, wenn überhaupt, schon bei Ungarn passieren müssen. Insofern hat Warschau aus Brüssel nicht viel zu befürchten. Und noch etwas: Kein Staat hat weniger Recht als Deutschland, die polnische Regierung für ihren Griff nach den öffentlich-rechtlichen Medien zu kritisieren. ARD-Sender und ZDF werden seit ihrer Gründung von Parteien, Staatskanzleien und Interessenverbänden in den Rundfunkräten als Beute betrachtet.
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