Bielefeld (ots) - Grapschen darf jeder - ungestraft.
Wie bitte? Ja, richtig gelesen. Tatsächlich muss in Deutschland niemand mit Strafe rechnen, der Frauen unsittlich berührt oder bedrängt und dabei nur mit »sanfter« Gewalt vorgeht. Sexuelle Belästigungen, ohne dass der Täter offene Gewalt zum Beispiel in Form von Schlägen ausübt, bleiben nach unserer Rechtslage folgenlos. Das Erstaunen ist groß und die Empörung darüber berechtigt. Tatsächlich brauchte es erst der Vorgänge von Köln und Hamburg, um die fällige politische Diskussion loszutreten. Tatsächlich plante der Gesetzgeber schon vor der erschütternden Silvesternacht eine gewisse Verschärfung des Sexualstrafrechts. Danach soll ein nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr schon dann als Vergewaltigung gelten, wenn keine offene (und von Zeugen bestätigte) Gewalt beziehungsweise Nötigung etwa durch massive Drohungen vorliegt. Soweit sind sich Union und SPD einig. Offen bleibt aber, wie mit dem widerlichen Befingern, Befummeln und Beschimpfen umgegangen wird, über das seit dem Jahreswechsel offen gesprochen werden muss. Hier sagen CDU und Grüne ziemlich wortgleich: Ein einfaches Nein muss genügen, um dem Zudringling seine Grenze aufzuzeigen. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, lauten die ersten sechs Worte des Grundgesetzes. Und doch sieht es im täglichen Miteinander der Geschlechter anders aus. Anstand und Respekt gebieten grundsätzlich im wahrsten Wortsinn anständige Umgangsformen - und das nicht nur im Verhältnis von Männern und Frauen. Auch anderswo ist ein Nein längst nicht automatisch ein wirksames Stopp-Signal. Viel zu oft folgt auf ein Nein ein »Ja, aber...«, das letztlich einem respektlosen »Ja und?« entspricht. Der CDU-Vorstand will diese Lücke mit seinem Beschluss vom Wochenende schließen und formuliert: »Um einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, wollen wir das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe stellen.« So weit, so richtig. In einer Straßenumfrage in dieser Woche würde vermutlich die große Mehrheit der Befragten diesem Satz zustimmen - und dennoch bleibt dessen Umsetzung in ein glasklares Gesetz mehr als ungewiss. Der in der Großen Koalition auf Eis gelegte jüngste Asylkompromiss muss als warnendes Beispiel dienen. Hier mauern die Sozialdemokraten. Das Wort von Sigmar Gabriel gilt in der Stunde der Wahrheit gar nichts. Es steht zu befürchten, dass die SPD auch diesmal alles daran setzt, der Union eine Profilierung mit »harten Antworten des Rechtsstaates« zu verweigern. Das links-liberale Kalkül für die kommenden Wahlen lautet: Soll die AfD der Union doch einige Prozentpunkte abnehmen - um so besser für uns...
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Wie bitte? Ja, richtig gelesen. Tatsächlich muss in Deutschland niemand mit Strafe rechnen, der Frauen unsittlich berührt oder bedrängt und dabei nur mit »sanfter« Gewalt vorgeht. Sexuelle Belästigungen, ohne dass der Täter offene Gewalt zum Beispiel in Form von Schlägen ausübt, bleiben nach unserer Rechtslage folgenlos. Das Erstaunen ist groß und die Empörung darüber berechtigt. Tatsächlich brauchte es erst der Vorgänge von Köln und Hamburg, um die fällige politische Diskussion loszutreten. Tatsächlich plante der Gesetzgeber schon vor der erschütternden Silvesternacht eine gewisse Verschärfung des Sexualstrafrechts. Danach soll ein nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr schon dann als Vergewaltigung gelten, wenn keine offene (und von Zeugen bestätigte) Gewalt beziehungsweise Nötigung etwa durch massive Drohungen vorliegt. Soweit sind sich Union und SPD einig. Offen bleibt aber, wie mit dem widerlichen Befingern, Befummeln und Beschimpfen umgegangen wird, über das seit dem Jahreswechsel offen gesprochen werden muss. Hier sagen CDU und Grüne ziemlich wortgleich: Ein einfaches Nein muss genügen, um dem Zudringling seine Grenze aufzuzeigen. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, lauten die ersten sechs Worte des Grundgesetzes. Und doch sieht es im täglichen Miteinander der Geschlechter anders aus. Anstand und Respekt gebieten grundsätzlich im wahrsten Wortsinn anständige Umgangsformen - und das nicht nur im Verhältnis von Männern und Frauen. Auch anderswo ist ein Nein längst nicht automatisch ein wirksames Stopp-Signal. Viel zu oft folgt auf ein Nein ein »Ja, aber...«, das letztlich einem respektlosen »Ja und?« entspricht. Der CDU-Vorstand will diese Lücke mit seinem Beschluss vom Wochenende schließen und formuliert: »Um einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, wollen wir das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe stellen.« So weit, so richtig. In einer Straßenumfrage in dieser Woche würde vermutlich die große Mehrheit der Befragten diesem Satz zustimmen - und dennoch bleibt dessen Umsetzung in ein glasklares Gesetz mehr als ungewiss. Der in der Großen Koalition auf Eis gelegte jüngste Asylkompromiss muss als warnendes Beispiel dienen. Hier mauern die Sozialdemokraten. Das Wort von Sigmar Gabriel gilt in der Stunde der Wahrheit gar nichts. Es steht zu befürchten, dass die SPD auch diesmal alles daran setzt, der Union eine Profilierung mit »harten Antworten des Rechtsstaates« zu verweigern. Das links-liberale Kalkül für die kommenden Wahlen lautet: Soll die AfD der Union doch einige Prozentpunkte abnehmen - um so besser für uns...
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