Bielefeld (ots) - Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die belegen, dass gesetzlich Versicherte länger auf einen Arzttermin warten müssen als Privatpatienten. Ein großes Ärgernis, keine Frage. Ob die neu eingerichteten Terminvergabestellen da helfen können? Wunder sind nicht zu erwarten. Trotzdem macht das Gesetz Sinn. Wenn sich innerhalb von vier Wochen kein Termin bei einem niedergelassenen Arzt findet, kann der Patient ersatzweise auf die Behandlung durch ein Krankenhaus pochen. Die Vergütung in der Klinik geht dann zu Lasten des Honorartopfs der Praxisärzte. Das könnte ein Druckmittel sein, um Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Jetzt gleich den Verlust der freien Arztwahl zu beklagen, wie es die Kassenärztliche Bundesvereinigung tut, ist überzogen. Denn in manchen Regionen suchen Patienten längst die Notaufnahmen der Krankenhäusern auf, um das behandeln lassen, was ihnen beim Praxisarzt zu lange dauert. Ärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery hatte schon vor drei Jahren behauptet, dass »fast alle Patienten« in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen behandelt würden. Wenn dem wirklich so ist, hätten die neuen Servicestellen nichts zu tun. Doch das darf bezweifelt werden.
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