Weimar (ots) - Ein User schrieb der TLZ im Internet zu einstigen Stasi-Mitarbeitern im Landtag: "Nach 26 Jahren sollte mal Schluss sein, ein Mörder kann nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen. Die Aufarbeitung des Systems DDR und der dazu gehörenden Diktatur sollte die Wissenschaft tun."
Das kann man so sehen. Jedoch ist diese Position problematisch, weil sich jeder Täter sicher sein kann, dass nach einer Schamfrist sein widerliches Tun der Vergessenheit anheim fällt. Sollen doch die Opfer, die teils bis heute an den Folgen von Überwachung, Unterdrückung, Haft und Zersetzung leiden, allein damit fertig werden. Was kümmert's die Täter?
Sicher, unser Rechtsstaat ist in Teilen auch durchaus unzulänglich. Deshalb funktioniert der Vergleich zwischen dem freigelassenen Mörder und dem Stasi-Spitzel auch nicht. Dazu müsste man nämlich die Umstände des Kapitalverbrechens Mord einbeziehen.
Wer bei der Stasi als IM unterschrieben hatte, kann eigentlich nur auf Verständnis hoffen, wenn er dazu unter Druck genötigt wurde und danach dem Führungsoffizier lediglich Banalitäten lieferte. Alle anderen entschieden sich freiwillig für dieses perfide Aushorchen der Freunde, Bekannten, Kollegen oder Nachbarn.
Von solchen Leuten möchte man einfach nicht regiert werden. Sie mussten sich im Gegensatz zu dem eingangs erwähnten Gewalttäter niemals vor Gericht verantworten. Zwar erhalten sie sozusagen als öffentliches Kainsmal, die "Parlamentsunwürdigkeit" bescheinigt, doch bleibt dies juristisch folgenlos, sie bleiben sogar wählbar. Gut, ministrabel sind die betreffenden Abgeordneten mit diesem Stigma eher nicht, aber sonst können sie im gesellschaftlichen Leben wieder munter mitmischen.
OTS: Thüringische Landeszeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/110133 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_110133.rss2
Pressekontakt: Thüringische Landeszeitung Chef vom Dienst Norbert Block Telefon: 03643 206 420 Fax: 03643 206 422 cvd@tlz.de
Das kann man so sehen. Jedoch ist diese Position problematisch, weil sich jeder Täter sicher sein kann, dass nach einer Schamfrist sein widerliches Tun der Vergessenheit anheim fällt. Sollen doch die Opfer, die teils bis heute an den Folgen von Überwachung, Unterdrückung, Haft und Zersetzung leiden, allein damit fertig werden. Was kümmert's die Täter?
Sicher, unser Rechtsstaat ist in Teilen auch durchaus unzulänglich. Deshalb funktioniert der Vergleich zwischen dem freigelassenen Mörder und dem Stasi-Spitzel auch nicht. Dazu müsste man nämlich die Umstände des Kapitalverbrechens Mord einbeziehen.
Wer bei der Stasi als IM unterschrieben hatte, kann eigentlich nur auf Verständnis hoffen, wenn er dazu unter Druck genötigt wurde und danach dem Führungsoffizier lediglich Banalitäten lieferte. Alle anderen entschieden sich freiwillig für dieses perfide Aushorchen der Freunde, Bekannten, Kollegen oder Nachbarn.
Von solchen Leuten möchte man einfach nicht regiert werden. Sie mussten sich im Gegensatz zu dem eingangs erwähnten Gewalttäter niemals vor Gericht verantworten. Zwar erhalten sie sozusagen als öffentliches Kainsmal, die "Parlamentsunwürdigkeit" bescheinigt, doch bleibt dies juristisch folgenlos, sie bleiben sogar wählbar. Gut, ministrabel sind die betreffenden Abgeordneten mit diesem Stigma eher nicht, aber sonst können sie im gesellschaftlichen Leben wieder munter mitmischen.
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