Hagen (ots) - Der Bildungsauftrag ist eindeutig: Die Grundschule soll schulpflichtige Kinder nach ihrer individuellen Entwicklung fördern. Dabei brauchen gleichaltrige Kinder je nach ihren Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten. In der Praxis sind viele Grundschulen aber mit der Beschulung der zusätzlichen Flüchtlingskinder räumlich und personell überfordert. Wenn das dritte Jahr in der Schuleingangsphase aber gestrichen wird, bleibt die Förderung der Schwächsten auf der Strecke. Das ist nicht akzeptabel. Für schulpflichtige Flüchtlingskinder hat NRW Tausende "Willkommensklassen" eingerichtet. Viele Kinder drängen jedoch auch in normale Klassen, die bereits ihre Obergrenze erreicht haben. Schon mit Klassengrößen von 29 Schülern ist ein Förderunterricht kaum noch möglich. Wie soll das dann bei 30 und mehr Schülern gelingen? Der Hilferuf der Lehrergewerkschaft VBE ist berechtigt - eine kurzfristige Lösung aber unmöglich. Es fehlen weiter Lehrer, Planstellen für Sozialpädagogen, teilweise auch Klassenräume. Wer ehrlich ist, muss einräumen, dass Grundschulen noch auf Jahre am Limit arbeiten werden. Mangelnde Förderung in der Schuleingangsphase bleibt aber eine schwere Hypothek für die spätere Entwicklung des Schülers. Eine Entlastung der Grundschulen in der Schuleingangsphase könnte eine Wiederbelebung der ehemaligen "Schulkindergärten" vor dem Übergang in die Grundschule schaffen. Kinder, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchten, könnten dort gezielt auf den Schulbesuch vorbereitet werden. Auch das sicher kein Königsweg, aber eine praktikable Maßnahme, um aktuelle Engpässe in Nordrhein-Westfalen zu beseitigen.
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