Bielefeld (ots) - Körpergröße kann für kleine Menschen ein großes Problem sein. Deshalb ist es bedauerlich, dass das Bundesarbeitsgericht den Streit zwischen der Lufthansa und einer abgelehnten Bewerberin für die Pilotenausbildung nicht wirklich entschieden hat. Der Vergleich, bei dem sich die Frau mit einem Zehntel ihrer Forderung zufrieden gegeben hat, lässt zu viele Fragenoffen.
Aus Sicht der Klägerin machte es Sinn, die Klage mit der Ungleichbehandlung von Mann und Frau zu begründen. Doch grundsätzlich geht es darum, zu klären, ob Körpergröße überhaupt ein Einstellungskriterium sein darf. Bei Hautfarbe, Alter und Geschlecht gilt bereits ein Diskriminierungsverbot. Dass technische Gründe oft nur vorgeschoben sind, zeigt das Beispiel Lufthansa. Andere Airlines fliegen die gleichen Flugzeuge auch mit kleineren Piloten. Der Staat sollte mit gutem Beispiel vorangehen und zuerst die Diskriminierung bei Polizisten abschaffen. Korrektes Verhalten und natürliche Autorität sind keine Frage der Körpergröße. Beweis: Ein Bewerber, der in NRW abgelehnt wurde, konnte sich zur Amtszeit des früheren französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy durchaus für dessen Leibwache bewerben. Selbst nicht groß nahm er nur Bodyguards unter Vertrag, die kleiner waren als 1,65 Meter.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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