LEIPZIG (dpa-AFX) - Ein Streit über den Datenschutz bei
Facebook-Fanseiten
Das ULD hatte 2011 von dem Bildungsträger die Deaktivierung der Fanpage verlangt und 50 000 Euro Bußgeld angedroht. Das Unternehmen nutze die Angebote von Facebook - die technische Infrastruktur und das Kundenpotenzial, sagte ULD-Anwalt Udo Kauß. "Nun ist Facebook kein karitatives Unternehmen, das etwas umsonst gibt. Es wird gezahlt, nicht mit Geld, sondern es wird gezahlt mit den Daten der Nutzer. Das ist problematisch."
Ein Fanpage-Betreiber ist nach Auffassung der Datenschützer mitverantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook - und damit auch für eventuelle datenschutzrechtliche Verstöße. In den beiden Vorinstanzen hatte sich das ULD mit dieser Auffassung allerdings nicht durchsetzen können.
Der EuGH soll nun unter anderem klären, inwieweit die deutschen Datenschützer überhaupt für die Überprüfung und Kontrolle von Facebook zuständig sind. Das Europageschäft des US-Konzerns verantwortet die Facebook Ireland Limited. Sie unterliege dem irischen Datenschutzrecht, betonten die Facebook-Anwälte. Die irische Datenschutzbehörde habe die Geschäftspraxis zweimal überprüft - und keinerlei ernsthafte Beanstandungen gehabt.
Schleswig-Holsteins oberste Datenschützerin Marit Hansen, deren Vorgänger Thilo Weichert das Verfahren in Gang gebracht hatte, sagte in Leipzig, sie habe auf mehr Klarheit gehofft. Nun werde bis zur endgültigen Entscheidung wieder Zeit verstreichen. Der Vorlagebeschluss an den EuGH zeige aber, dass es Klärungsbedarf bei wichtigen Grundsatzfragen gebe.
Auch die IHK Schleswig-Holstein sei "nicht hundertprozentig zufrieden, weil es keine abschließende Entscheidung gibt", sagte Sprecher Can Özren. Es sei jedoch zunächst einmal erreicht worden, dass deutsche Unternehmen ihre Facebook-Fanseiten nicht abschalten müssen. "Alles Weitere wird der EuGH entscheiden."/bz/DP/stw
ISIN US30303M1027
AXC0263 2016-02-25/17:22