Düsseldorf (ots) - Man kann nicht behaupten, dass die Schweizer in Sachen Asylpolitik naive Gutmenschen wären. Das Ausländerrecht ist strikt. Zuletzt sorgte 2010 eine Volksabstimmung sogar für eine weitere Verschärfung. Damals stimmte eine Mehrheit der Forderung zu, wonach in der Schweiz ansässige Ausländer im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen schwerer Straftaten des Landes verwiesen werden sollten. Die neue, gestern gescheiterte Initiative sah zum einen eine Ausweitung auch auf Bagatelldelikte vor. Zum anderen sollte es künftig keine Einspruchmöglichkeit mehr geben. Auch in der Schweiz gibt es viel Unmut über die als skandalös empfundene Schwerfälligkeit der Strafverfolgung. Aber die meisten Schweizer haben Augenmaß bewiesen. Sie haben erkannt, dass sich hinter der erneuten Abschiebungsinitiative nicht nur populistische Stimmungsmache gegen Ausländer verbarg, sondern auch ein brandgefährlicher Anschlag auf die Prinzipien des Rechtsstaats, der jedem ein faires Verfahren garantiert. Eine "Kurze-Prozess-Justiz" bedeutet das Ende der Bürgerrechte - für alle.
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