Düsseldorf (ots) - Es besteht kein Zweifel daran, dass die NPD eine Partei ist, die fundamentale Grundsätze unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats bekämpft. Doch reicht das für ein Parteiverbot, wie es jetzt der Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengt? Es ist gut, dass sich das höchste deutsche Gericht mit der NPD beschäftigt. Denn es dürfte feststellen, dass diese Partei der Rassenideologie des Nationalsozialismus nahesteht und gegen Minderheiten hetzt. Doch solange es sich nur um eine - verwerfliche - Gesinnung handelt, ist ein Parteiverbot nicht zulässig. Das heißt nicht, dass Gerichte im Einzelfall nicht strafrechtlich gegen Hetzer vorgehen können. Anders sieht es aus, wenn die NPD eine reale Bedrohung darstellt, wenn sie also Gewaltbereitschaft zeigt. Zu Recht setzt das Bundesverfassungsgericht die Verbotshürde sehr hoch. Die NPD wird nicht gestärkt, wenn es zum Verbot noch nicht reicht. Dann sind alle Demokraten gefragt, weiter wachsam zu sein. Denn eine rechtsextreme Gesinnung kann jederzeit in Gewaltbereitschaft umschlagen.
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