Bielefeld (ots) - Acht Jahre, sieben Jahre, vier Jahre - die Urteile, die das Landgericht Hannover am Donnerstag gegen drei Angeklagte verhängt hat, die einen Brandsatz in ein Haus geworfen hatten, gehen in Ordnung. Es hätten auch ein paar Jahre mehr sein können, aber auch so ist das Signal klar: Wer Häuser anzündet, in denen Menschen leben, begeht einen versuchten Mord und wird entsprechend bestraft - im härtesten Fall erlaubt das Strafgesetzbuch sogar lebenslange Haft. Das Urteil aus Hannover hat nicht nur Signalwirkung für potentielle Brandstifter. Es wird vielleicht auch Richtern und Staatsanwälten zu denken geben, die Brandanschläge auf schlafende Menschen bisher nicht als versuchten Mord werten wollen. So waren etwa im sauerländischen Altena zwei Männer nach einer Brandstiftung auf freiem Fuß geblieben, weil der Staatsanwalt nur schwere Brandstiftung angeklagt hatte. Nach Monaten griff das Landgericht Hagen ein und ließ die Männer wegen versuchten Mordes verhaften. Auch in Ostwestfalen-Lippe soll ein Trio, das nachts ein Heim in Porta Westfalica anzünden wollte, nur wegen schwerer Brandstiftung vors Amtsgericht gestellt werden. Zum Glück prüft das Landgericht Bielefeld gerade, ob es den Fall übernimmt.
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