Bielefeld (ots) - Das Brimborium im Strafverfahren gegen die beiden früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter war ähnlich groß wie einst im Fall von Thomas Middelhoff und Uli Hoeneß. Doch der Ausgang hätte unterschiedlicher kaum sein können. Hier der Freispruch erster Klasse, dort die Verurteilungen zu Gefängnisstrafen. Um es klipp und klar zu sagen: Die drei Verfahren sind inhaltlich nicht miteinander zu vergleichen und die Urteile daher erst recht nicht. Eines aber verbindet die Prozesse doch: Sie zeigen, dass der Spruch »Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen« nur so dahergesagt ist. Die drei Fälle belegen nicht zuletzt die Unabhängigkeit der Gerichte als Judikative im Land. Zumindest bei Porsche und Middelhoff basierten die Vorwürfe im Wesentlichen auf Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaften. Während das Stuttgarter Gericht den Anklägern eine schwere Abfuhr erteilte, folgten die Essener Richter im Fall des Managers Middelhoff einst der Argumentation auf ganzer Linie. Die deutschen Gerichte mögen nicht immer und erst recht nicht immer zu 100 Prozent richtig liegen, das Grundvertrauen in sie ist aber gerechtfertigt. Das zeigen in besonderer Weise auch solch schallende Ohrfeigen für die Staatsanwaltschaft wie im Fall Porsche.
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