Düsseldorf (ots) - Darf man mit einer Türkei einen Vertrag über die Rückführung von Flüchtlingen schließen, obwohl dieses Land die Pressefreiheit und den Schutz von Minderheiten mit Füßen tritt? Ja, man darf. Denn in der Flüchtlingsfrage geht es um ein existenzielles Problem. Hier spielt die Türkei die Schlüsselrolle, ob es einem passt oder nicht. Das darf aber nicht mit einem Freibrief für die Türkei verwechselt werden. Die EU kann nicht Flüchtlinge zurückschicken und tatenlos zusehen, wenn die schlecht behandelt werden. Dazu verführt der Vertrag mit seinen dehnbaren Bedingungen. Und darin liegt auch die Tücke des Deals. Das Abkommen entbindet deshalb die Staats- und Regierungschefs der EU nicht davon, genau hinzuschauen, was in der Türkei geschieht. Wir müssen weiter mahnen, wenn Minderheiten, Bürgerrechtler, Journalisten und Wissenschaftler verfolgt werden. Immerhin hat sich mit Regierungschef Davutoglu ein Mann profiliert, der weniger engstirnig als Erdogan denkt. Sollte er Korrekturen herbeiführen, wäre er für die EU der Partner der Zukunft.
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