-- Grünes Licht für öffentliches Übernahmeangebot für 38,98 EUR in bar plus 0,434 Diebold-Stammaktien pro Wincor Nixdorf-Aktie
-- Unternehmenszusammenschluss muss noch kartellrechtlich abgesegnet werden und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein
North Canton, Ohio (ots/PRNewswire) - Diebold, Incorporated (NYSE: DBD), einer der weltweit führenden Anbieter von SB-Lösungen, Dienstleistungen und Software speziell für den Finanzsektor, hat heute bekanntgegeben, dass nach ersten Angaben von Clearstream, eine international tätige Abwicklungs- und Verwahrungsorganisation, Diebold eine Annahmequote von 68,9 Prozent der Wincor Nixdorf-Aktien (FWB: WIN, ISIN: DE000A0CAYB2) erreicht hat mit dem Zweck die Mindestausschreibungsbedingungen des Angebotsvorschlags zu erfüllen (Stand: 13:00 Uhr MEZ). Auf dieser Basis und unter Vorbehalt einer endgültigen Prüfung hat das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien von Wincor Nixdorf erfolgreich die Mindestannahmequote von 67,6 Prozent aller existierenden Wincor Nixdorf-Aktien (einschließlich von Wincor Nixdorf gehaltener eigener Aktien) erreicht. Die Angebotsannahmefrist endete um 00.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) am Dienstag, den 22. März 2016. Diebold wird die endgültigen Ergebnisse der Annahmefrist voraussichtlich am 29. März 2016 veröffentlichen. Das Angebot muss noch kartellrechtlich abgesegnet werden und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein.
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Laut deutschem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Wincor Nixdorf-Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, das Angebot immer noch annehmen, indem sie ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist andienen, die voraussichtlich am 30. März 2016 beginnt und am 12. April 2016 um Mitternacht (Mitteleuropäische Sommerzeit) endet. Rückrufrechte für das Angebot sind abgelaufen. Aktionäre in Europa können sich mit Fragen zu dem Übernahmeangebot unter der Nummer 00 800 3816 3816 an Georgeson, Inc., wenden. Banken und Makler sollten die Nummer +44 (0) 207 019 7003 anrufen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.diebold.com/DieboldWincor.
Informationen zu Diebold
Diebold, Incorporated (NYSE: DBD), stellt die Technik, Software und die Dienstleistungen zur Verfügung, die Menschen auf der ganzen Welt Zugriff auf ihr Geld ermöglichen -- indem sie eine bequeme, sichere und effiziente Verbindung zwischen der realen und der digitalen Welt des Geldes schaffen. Diebold hat sich seit der Gründung 1859 zu einem führenden Anbieter für innovative Selbstbedienungstechnologie, Sicherheits- und andere Dienstleistungen für die Bereiche Finanzen, gewerblicher Handel, Einzelhandel und weitere Märkte entwickelt.
Diebold beschäftigt weltweit ca. 15.000 Mitarbeiter und hat seinen Firmensitz in der Nähe von Canton (Ohio, USA). Besuchen Sie Diebold auf www.diebold.com oder auf Twitter: http://twitter.com/DieboldInc.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss hat Diebold bei der U.S. Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, "SEC") unter Verwendung des Formulars S-4 ein Registration Statement eingereicht, das am 5. Februar 2016 von der SEC für wirksam erklärt wurde und das einen Wertpapierprospekt von Diebold beinhaltet, der im Zusammenhang mit dem Angebot verwendet werden kann. Darüber hinaus hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") am 4. Februar 2016 die Herausgabe der deutschen Angebotsunterlage in Zusammenhang mit dem Angebot genehmigt. Diebold hat die deutsche Angebotsunterlage am 5. Februar 2016 herausgegeben.
INVESTOREN UND AKTIONÄRE WERDEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DEN PROSPEKT, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE UND WEITERE DOKUMENTE ZU LESEN, DIE BEZÜGLICH DEM GEPLANTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DEM ANGEBOT BEI DER SEC ODER DER BaFin EINGEREICHT ODER AUF DIEBOLDS WEBSITE www.diebold.com UNTER DER RUBRIK INVESTOR RELATIONS VERÖFFENTLICHT WURDEN ODER WERDEN, WEIL DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN (WERDEN). Sie können eine Kopie des Wertpapierprospekts, eine englischsprachige Übersetzung der Angebotsunterlage und weitere damit zusammenhängende Dokumente, die Diebold bei der SEC eingereicht hat, auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov kostenlos herunterladen. Der Prospekt und weitere damit zusammenhängende Dokumente können Sie auch auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor Relations kostenlos herunterladen. Sie können eine Kopie der Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin unter www.bafin.de und zusammen mit einer englischsprachigen Übersetzung der Angebotsunterlage auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor Relations kostenlos herunterladen. Des Weiteren können Sie eine kostenlose Kopie der Angebotsunterlage bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhalten (auch erhältlich per E-Mail an dct.tender-offers@db.com oder per Fax an +49 69 910 38794.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wincor Nixdorf- oder Diebold-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der am 5. Februar 2016 herausgegebenen Angebotsunterlage und in weiteren bei der SEC bereits oder zukünftig eingereichten Dokumenten mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wincor Nixdorf-Aktien oder von Instrumenten, die zum direkten oder indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf-Aktien berechtigen, wird dringend empfohlen, den Prospekt, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, weil diese Dokumente wichtige Informationen enthalten.
Außer im Wege eines Wertpapierprospekts, der die Anforderungen des Abschnitt 10 des U.S. Wertpapiergesetz (U.S. Securities Act) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, und einer deutschen Angebotsunterlage, die die anwendbaren europäischen Vorschriften, einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes, erfüllt, wird kein Wertpapierangebot durchgeführt. Abgesehen von Ausnahmen, die von den jeweiligen zuständigen Regulierungsbehörden genehmigt werden müssen, oder bestimmten festzustellenden Tatsachen wird das öffentliche Angebot weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen würde, noch durch den Einsatz von Postsendungen oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, ohne Einschränkung, Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels, noch irgendwelchen Einrichtungen einer inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung, durchgeführt.
WARNHINWEIS BETREFFEND ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN
Gewisse Aussagen in dieser Mitteilung hinsichtlich Angelegenheiten, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, sind zukunftsgerichtete Aussagen (gemäß dem US-amerikanischen "Private Securities Litigation Reform Act" von 1995). Dazu zählen Aussagen der Geschäftsleitung zu Absichten, Plänen, Ansichten, Erwartungen oder Prognosen hinsichtlich der Zukunft einschließlich des, aber ohne Beschränkung auf diesen, geplanten Unternehmenszusammenschlusses mit Wincor Nixdorf und des Angebots. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen von Diebold und beinhalten Risiken und Unsicherheiten; daher können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den explizit oder implizit in den Aussagen dargestellten Angaben abweichen. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen hinsichtlich des Unternehmenszusammenschlusses und des Angebots, der Wahrscheinlichkeit des Vollzugs der Transaktion und der Auswirkungen von jeglicher Transaktion auf die Geschäfts- und die Finanzlage von Diebold oder Wincor Nixdorf, einschließlich Synergien, Pro-Forma-Umsätze, angestrebte operative Marge, Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA, Gewinnzuwachs und anderer finanzieller oder betrieblicher Maßnahmen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten ihrer Art nach Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse stützen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder nicht eintreten können. Zukunftsgerichtete Aussagen bieten keine Gewähr für künftige Entwicklungen und tatsächliche Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität, zudem kann die Entwicklung der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig sind, erheblich von den Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument getroffen oder anderweitig nahegelegt werden. Risiken und Unsicherheiten hinsichtlich des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses zwischen Diebold und Wincor Nixdorf beinhalten zudem, aber ohne Beschränkung auf diese, den erwarteten Eintrittszeitpunkt und Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, Erhalts und der Bedingungen von etwaigen notwendigen staatlichen und regulatorischen Genehmigungen des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses, was den angestrebten Nutzen schmälern oder die Parteien dazu bewegen könnte, die Transaktion nicht zu vollziehen oder auszusetzen, die Fähigkeit der erfolgreichen Geschäftsintegration, den Eintritt irgendeines Ereignisses, einer Veränderung oder andere Umstände, die die Beendigung des Business Combination Agreement oder des vorgeschlagenen Angebots hervorrufen könnten, das Risiko, wonach die Parteien nicht willens oder fähig sind, die Bedingungen des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses oder des vorgeschlagenen Angebots rechtzeitig oder überhaupt zu erfüllen, die Risiken hinsichtlich der aufgrund des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses aufgewendeten Zeit, in der sich das Management dem laufendem Geschäft widmet, das Risiko, wonach jegliche Meldungen in Bezug auf den vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss eine negative Auswirkung auf den Marktpreis der Stammaktien von Diebold haben könnten sowie das Risiko, wonach die vorgeschlagene Transaktion oder die mögliche Meldung einer derartigen Transaktion einen negativen Effekt auf die Fähigkeit von Diebold haben könnte, ihr Schlüsselpersonal zu halten oder einzustellen, Beziehungen zu Zulieferern beizubehalten sowie auf das Betriebsergebnis und die Geschäfte im Allgemeinen. Diese und andere mit dem vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss verbundenen Risiken werden ausführlicher in dem Wertpapierprospekt behandelt, der der deutschen Angebotsunterlage als Anhang 4 beigefügt ist und bei der SEC eingereicht wurde. Darüber hinausgehende Risiken und Unsicherheiten werden in Unterlagen von Diebold bezeichnet und behandelt, die bei der SEC eingereicht worden und auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov abrufbar sind. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Ausstellungstag dieses Dokuments. Weder Diebold noch Wincor Nixdorf übernehmen jegliche Verpflichtung zur öffentlichen Aktualisierung und Überarbeitung jeglicher zukunftsgerichteter Aussagen, unabhängig von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder sonstigen Gründen, es sei denn, es besteht eine entsprechende rechtliche Verpflichtung.
OTS: Diebold Inc. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/14486 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_14486.rss2
Pressekontakt: Media Relations - Mike Jacobsen APR +1 330 490 3796 michael.jacobsen@diebold.com
oder Felix Morlock Brunswick Group (Deutschland) +49 69 2400 5510 fmorlock@brunswickgroup.com
oder Cindy Leggett-Flynn Brunswick Group (USA) +1 212 333 3810 clf@brunswickgroup.com
oder Investor Relations - Steve Virostek +1 330 490 6319 stephen.virostek@diebold.com
-- Unternehmenszusammenschluss muss noch kartellrechtlich abgesegnet werden und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein
North Canton, Ohio (ots/PRNewswire) - Diebold, Incorporated (NYSE: DBD), einer der weltweit führenden Anbieter von SB-Lösungen, Dienstleistungen und Software speziell für den Finanzsektor, hat heute bekanntgegeben, dass nach ersten Angaben von Clearstream, eine international tätige Abwicklungs- und Verwahrungsorganisation, Diebold eine Annahmequote von 68,9 Prozent der Wincor Nixdorf-Aktien (FWB: WIN, ISIN: DE000A0CAYB2) erreicht hat mit dem Zweck die Mindestausschreibungsbedingungen des Angebotsvorschlags zu erfüllen (Stand: 13:00 Uhr MEZ). Auf dieser Basis und unter Vorbehalt einer endgültigen Prüfung hat das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien von Wincor Nixdorf erfolgreich die Mindestannahmequote von 67,6 Prozent aller existierenden Wincor Nixdorf-Aktien (einschließlich von Wincor Nixdorf gehaltener eigener Aktien) erreicht. Die Angebotsannahmefrist endete um 00.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) am Dienstag, den 22. März 2016. Diebold wird die endgültigen Ergebnisse der Annahmefrist voraussichtlich am 29. März 2016 veröffentlichen. Das Angebot muss noch kartellrechtlich abgesegnet werden und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein.
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Laut deutschem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Wincor Nixdorf-Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, das Angebot immer noch annehmen, indem sie ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist andienen, die voraussichtlich am 30. März 2016 beginnt und am 12. April 2016 um Mitternacht (Mitteleuropäische Sommerzeit) endet. Rückrufrechte für das Angebot sind abgelaufen. Aktionäre in Europa können sich mit Fragen zu dem Übernahmeangebot unter der Nummer 00 800 3816 3816 an Georgeson, Inc., wenden. Banken und Makler sollten die Nummer +44 (0) 207 019 7003 anrufen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.diebold.com/DieboldWincor.
Informationen zu Diebold
Diebold, Incorporated (NYSE: DBD), stellt die Technik, Software und die Dienstleistungen zur Verfügung, die Menschen auf der ganzen Welt Zugriff auf ihr Geld ermöglichen -- indem sie eine bequeme, sichere und effiziente Verbindung zwischen der realen und der digitalen Welt des Geldes schaffen. Diebold hat sich seit der Gründung 1859 zu einem führenden Anbieter für innovative Selbstbedienungstechnologie, Sicherheits- und andere Dienstleistungen für die Bereiche Finanzen, gewerblicher Handel, Einzelhandel und weitere Märkte entwickelt.
Diebold beschäftigt weltweit ca. 15.000 Mitarbeiter und hat seinen Firmensitz in der Nähe von Canton (Ohio, USA). Besuchen Sie Diebold auf www.diebold.com oder auf Twitter: http://twitter.com/DieboldInc.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss hat Diebold bei der U.S. Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, "SEC") unter Verwendung des Formulars S-4 ein Registration Statement eingereicht, das am 5. Februar 2016 von der SEC für wirksam erklärt wurde und das einen Wertpapierprospekt von Diebold beinhaltet, der im Zusammenhang mit dem Angebot verwendet werden kann. Darüber hinaus hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") am 4. Februar 2016 die Herausgabe der deutschen Angebotsunterlage in Zusammenhang mit dem Angebot genehmigt. Diebold hat die deutsche Angebotsunterlage am 5. Februar 2016 herausgegeben.
INVESTOREN UND AKTIONÄRE WERDEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DEN PROSPEKT, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE UND WEITERE DOKUMENTE ZU LESEN, DIE BEZÜGLICH DEM GEPLANTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DEM ANGEBOT BEI DER SEC ODER DER BaFin EINGEREICHT ODER AUF DIEBOLDS WEBSITE www.diebold.com UNTER DER RUBRIK INVESTOR RELATIONS VERÖFFENTLICHT WURDEN ODER WERDEN, WEIL DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN (WERDEN). Sie können eine Kopie des Wertpapierprospekts, eine englischsprachige Übersetzung der Angebotsunterlage und weitere damit zusammenhängende Dokumente, die Diebold bei der SEC eingereicht hat, auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov kostenlos herunterladen. Der Prospekt und weitere damit zusammenhängende Dokumente können Sie auch auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor Relations kostenlos herunterladen. Sie können eine Kopie der Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin unter www.bafin.de und zusammen mit einer englischsprachigen Übersetzung der Angebotsunterlage auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor Relations kostenlos herunterladen. Des Weiteren können Sie eine kostenlose Kopie der Angebotsunterlage bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhalten (auch erhältlich per E-Mail an dct.tender-offers@db.com oder per Fax an +49 69 910 38794.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wincor Nixdorf- oder Diebold-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der am 5. Februar 2016 herausgegebenen Angebotsunterlage und in weiteren bei der SEC bereits oder zukünftig eingereichten Dokumenten mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wincor Nixdorf-Aktien oder von Instrumenten, die zum direkten oder indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf-Aktien berechtigen, wird dringend empfohlen, den Prospekt, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, weil diese Dokumente wichtige Informationen enthalten.
Außer im Wege eines Wertpapierprospekts, der die Anforderungen des Abschnitt 10 des U.S. Wertpapiergesetz (U.S. Securities Act) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt, und einer deutschen Angebotsunterlage, die die anwendbaren europäischen Vorschriften, einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes, erfüllt, wird kein Wertpapierangebot durchgeführt. Abgesehen von Ausnahmen, die von den jeweiligen zuständigen Regulierungsbehörden genehmigt werden müssen, oder bestimmten festzustellenden Tatsachen wird das öffentliche Angebot weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen würde, noch durch den Einsatz von Postsendungen oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, ohne Einschränkung, Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels, noch irgendwelchen Einrichtungen einer inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung, durchgeführt.
WARNHINWEIS BETREFFEND ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN
Gewisse Aussagen in dieser Mitteilung hinsichtlich Angelegenheiten, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, sind zukunftsgerichtete Aussagen (gemäß dem US-amerikanischen "Private Securities Litigation Reform Act" von 1995). Dazu zählen Aussagen der Geschäftsleitung zu Absichten, Plänen, Ansichten, Erwartungen oder Prognosen hinsichtlich der Zukunft einschließlich des, aber ohne Beschränkung auf diesen, geplanten Unternehmenszusammenschlusses mit Wincor Nixdorf und des Angebots. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen von Diebold und beinhalten Risiken und Unsicherheiten; daher können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den explizit oder implizit in den Aussagen dargestellten Angaben abweichen. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen hinsichtlich des Unternehmenszusammenschlusses und des Angebots, der Wahrscheinlichkeit des Vollzugs der Transaktion und der Auswirkungen von jeglicher Transaktion auf die Geschäfts- und die Finanzlage von Diebold oder Wincor Nixdorf, einschließlich Synergien, Pro-Forma-Umsätze, angestrebte operative Marge, Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA, Gewinnzuwachs und anderer finanzieller oder betrieblicher Maßnahmen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten ihrer Art nach Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse stützen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder nicht eintreten können. Zukunftsgerichtete Aussagen bieten keine Gewähr für künftige Entwicklungen und tatsächliche Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität, zudem kann die Entwicklung der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig sind, erheblich von den Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument getroffen oder anderweitig nahegelegt werden. Risiken und Unsicherheiten hinsichtlich des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses zwischen Diebold und Wincor Nixdorf beinhalten zudem, aber ohne Beschränkung auf diese, den erwarteten Eintrittszeitpunkt und Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, Erhalts und der Bedingungen von etwaigen notwendigen staatlichen und regulatorischen Genehmigungen des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses, was den angestrebten Nutzen schmälern oder die Parteien dazu bewegen könnte, die Transaktion nicht zu vollziehen oder auszusetzen, die Fähigkeit der erfolgreichen Geschäftsintegration, den Eintritt irgendeines Ereignisses, einer Veränderung oder andere Umstände, die die Beendigung des Business Combination Agreement oder des vorgeschlagenen Angebots hervorrufen könnten, das Risiko, wonach die Parteien nicht willens oder fähig sind, die Bedingungen des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses oder des vorgeschlagenen Angebots rechtzeitig oder überhaupt zu erfüllen, die Risiken hinsichtlich der aufgrund des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses aufgewendeten Zeit, in der sich das Management dem laufendem Geschäft widmet, das Risiko, wonach jegliche Meldungen in Bezug auf den vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss eine negative Auswirkung auf den Marktpreis der Stammaktien von Diebold haben könnten sowie das Risiko, wonach die vorgeschlagene Transaktion oder die mögliche Meldung einer derartigen Transaktion einen negativen Effekt auf die Fähigkeit von Diebold haben könnte, ihr Schlüsselpersonal zu halten oder einzustellen, Beziehungen zu Zulieferern beizubehalten sowie auf das Betriebsergebnis und die Geschäfte im Allgemeinen. Diese und andere mit dem vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss verbundenen Risiken werden ausführlicher in dem Wertpapierprospekt behandelt, der der deutschen Angebotsunterlage als Anhang 4 beigefügt ist und bei der SEC eingereicht wurde. Darüber hinausgehende Risiken und Unsicherheiten werden in Unterlagen von Diebold bezeichnet und behandelt, die bei der SEC eingereicht worden und auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov abrufbar sind. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Ausstellungstag dieses Dokuments. Weder Diebold noch Wincor Nixdorf übernehmen jegliche Verpflichtung zur öffentlichen Aktualisierung und Überarbeitung jeglicher zukunftsgerichteter Aussagen, unabhängig von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder sonstigen Gründen, es sei denn, es besteht eine entsprechende rechtliche Verpflichtung.
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